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IBC Gründerkanzlei Sofia
Ihre Kanzlei wenn es um Firmengründungen in Bulgarien geht.

Der ideale-Service für Firmengründer in Bulgarien

Wir beschäftigen uns mit dem wichtigsten Teil Ihres neuen geplanten Unternehmens.
Der passenden Gesellschaftsgründung in Bulgarien,
einer bulgarischen Europa GmbH.


Wir bieten die Auftragsgründung per Vorort oder Ferngründung an,
aber auch bereits vorgegründete sogenannte Vorratsgesellschaften.

 

Hilfe zur Entscheidungsfindung

Im Laufe einer Unternehmensplanung taucht immer die Frage auf in welcher Gesellschaftsform soll das geplante Unternehmen betrieben werden.
In einer haftungsbegrenzten Gesellschaftsform oder total persönlich haftend als Einzelunternehmer?

Gerade Neugründer eines Unternehmens/Firma mit ausländischen Gesellschaftern und/oder Geschäftsführung sind bei unserem bulgarischen Kanzlei Netzwerk mit Sitz in Sofia herzlich willkommen.

Für die Entscheidungsfindung europäischer Unternehmensgründer in Bulgarien zu gründen, bietet unser Kanzlei Netzwerk ein umfassendes Gespräch an.
Wir sprechen Deutsch, also haben Sie keine Hemmungen unseren Kanzleikoordinator direkt in der üblichen Office Zeiten anzurufen.
Es versteht sich von selbst dass ein Kleinstunternehmen einen anderen Gründungs- Aufwand betreiben muss als ein Großunternehmen.
Ganz zu schweigen von den unterschiedlichen Grundlagen und Erfordernisse der zukünftigen Geschäftstätigkeiten die geplant werden.

Effizienz und Gründungsplanung

Dass dies ein nicht unerheblicher Arbeits- und Kostenfakt in zum Beispiel Österreich oder Deutschland ist, merken viele Unternehmensgründer erst oft viel zu spät.

Richtig ist daher das dieses Thema spätestens beim Unternehmensstart geklärt sein sollte.
Wer als ausländischer Unternehmer in Bulgarien eine Firma gründet um damit europaweit oder speziell in Deutschland oder Österreich geschäftlich tätig zu werden, hat einiges zu beachten.

Ist Bulgarien tatsächlich das Steuerparadies und warum gründen da immer mehr europäische Großunternehmen Niederlassungen mit denen sie in ganz Europa tätig werden.
Welche Steuervorteile entstehen dadurch zum Beispiel.
Lohnt sich der Gründungsaufwand auch für ein Klein oder Mittelstandsunternehmen.

Lohnt sich auch eine bulgarische Auslandsgründung für ein schon bestehendes Unternehmen.

Gültige Steuersätze in Bulgarien

> Körperschaftssteuer – 10% > Dividendensteuer – max. 5.% > Quellensteuer – max. 10.%

> Steuern auf Ausgaben > Repräsentative Ausgaben – 10.00% > Soziale Ausgaben – 10.00%

Körperschaftssteuern der EU sind unterschiedlich

Der Unterschied der erhobenen Körperschaftssteuern in der EU ist erheblich.

Zwischen 10% Flat in Bulgarien und 31% in Frankreich.

Die Einkommensteuern betragen in der EU
von 10% Flat in Bulgarien bis 65% in Schweden.

Dazu belasten noch oft wie in Deutschland Gewerbesteuer, Solidaritätszuschläge, Zwangsmitgliedschaften wie IHK oder HWK usw. das Geschäftsergebnis.

Ein erzieltes Betriebsergebnis von 100 Tausend kann so je EU-Land,
nach Steuer auf ca. 90 Tausend oder auf nur ca. 53 Tausend € zusammenschrumpfen.

Kommen noch die persönlichen Steuern für Ausschüttung/Dividenden des Gesellschafters
oder weitere Steuern wie Einkommenssteuern dazu.

So schrumpft der Betrag der dem Gesellschafter noch zusteht,
in Bulgarien auf ca. 85 Tausend oder gar je nach EU Land auf nur ca. 43 Tausend,
zusammen, welches dann im persönlichen Vermögen noch ankommt.

Daran ist leicht zu erkennen, das Bulgarien gemessen an den übrigen EU-Ländern, wohl für viele tatsächlich ein Steuerparadies ist.

Wir wissen warum sich unser Kanzlei Netzwerk auf die Vorteile Bulgariens bei Firmengründungen vor Ort in Sofia seit über 14 Jahren in konzentriert haben.
Die Bulgarische EOOD/OOD als Europa GmbH hat sich einen guten Ruf erarbeitet.

Niederlassungsfreiheit in Europa

Ja es lohnt sich auch für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie für Freelancer in Bulgarien ein Unternehmen zu gründen, um zum Beispiel mit einer bulgarischen Europa GmbH tätig zu werden.

Eine in Bulgarien gegründete Gesellschaft darf von Bulgarien aus in ganz Europa und weltweit Geschäfte betreiben oder Dienstleistungen anbieten.

Eine bulgarische Gesellschaft darf zum Beispiel in Österreich oder Deutschland eigene Niederlassungen einrichten, entweder als unselbstständige oder selbstständige Niederlassung. Natürlich auch in der ganzen EU.

Wer darf in Bulgarien eine Gesellschaft gründen.

Man muss nicht in Bulgarien ansässig sein um eine Gesellschaft zu gründen. Bulgarien erlaubt jedem EU-Bürger aber auch Ausländern aus nicht EU-Ländern eine Gesellschaft zu Gründen und zu leiten.
Es können auch zwecks Identitätsschutzes Treuhänder eingesetzt werden.
Wichtig ist jedoch vor Ort muss eine Sitzadresse oder Betriebsstätte eingerichtet werden.

Unser Kanzlei Netzwerk richtet Ihnen eine reale Sitzadresse oder richten eine Betriebsstätte ein,
die alle steuerlichen Anforderungen zweifelsfrei erfüllt.

Dazu gehört auch optional wenn gewünscht eine persönliche Wohnsitzanmeldung eines geschäftsführenden Gesellschafters.

Leistungsumfang


Unsere Kanzlei Netzwerk Dienstleistungen umfassen

Die komplette Gründung einer Gesellschaft.
Entweder per Vorort Gründung in Sofia/Bulgarien
oder per Ferngründung ohne Anreise in Sofia/Bulgarien
Dazu gehört der Bankservice zur Kontobeschaffung.
Bereitstellung einer Sitzadresse mit Officeservice
Bereitstellung einer buchhalterischen Steuervertretung
Bei Bedarf und Wunsch Beschaffung einer privaten Wohnanmeldung in Sofia/Bulgarien,
jedoch nur in Verbindung einer Gesellschaftsgründung.

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IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.