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Bericht aus dem Ruhestand

Wie es meist alles in den 70er bis 90er Jahre begann,
gilt auch heute noch.

Der Geschäfts-Idee folgte schnell eine Umsetzung

Die Jungunternehmer machten sich selbstständig und sie brauchten natürlich eine Finanzierung für ein Betriebsfahrzeug, für Versandwaren oder für Betriebsausstattung möglichst auf Vorkasse?
Natürlich gleich noch dazu von der Bank eine Überziehungslinie?

Das waren ja keine großen Probleme für engagierte Jung- oder Neuunternehmer:

Mit ein paar Unterschriften bei einem Filialsachbearbeiter einer Bank oder dem Kreditinstitut bekommt jeder mit einer einigermaßen guten SCHUFA noch heute schnell eine Kredit-Finanzierung.

Das rundlaufen des Weltwirtschaftssystems braucht inzwischen schon seit 2-3 Jahrzehnten die reibungslose Kreditvergabe von den Banken und von den Lieferanten.

Dazu Warenlieferungen mit möglichst langen Zahlungszielen von 90 bis 120 Tagen. Das auch heute noch weil manche Hersteller auf Lager produziert haben oder selber in der Absatzkrise stecken.

Überkapazitäten drücken im Lager und müssen verkauft werden, egal in welche Kanäle.

Jungunternehmer oder clevere Vertriebler nutzen das als Beispiel um in das Reimport Geschäft mit Top und Markenwaren vor ca. 20 Jahren schnelle Umsätze zu erzielen. (Heute sind es die cleveren Internethändler die jede Chance nutzen)


Dass sich Neu Unternehmer und ihr Unternehmen damals wie heute dabei ahnungslos und leichtsinnig bis über die Halskrause verschulden konnten, liegt auf der Hand.

Für erfahrene Unternehmer ist leicht nachzuvollziehen und auszurechnen,
dass früher oder später die Überschuldungsfalle zuschlägt.

Denn über die Rückzahlung, der leicht erhaltenen Kredite und bald fällig werdenden Zahlungsziele der Warenlieferungen, wurde und wird auch heute bei der Beantragung der Kredite und Warenlieferungen nicht groß nachgedacht, warum auch der Laden wir schon laufen.

Doch bei der ersten Stockung oder Rückschlägen der Geschäftstätigkeit geraten die Rückzahlungs-Raten und Zahlungsziele in Verzug.

Die Kreditschulden, Warenverbindlichkeiten plus Mieten und Löhne werden zu einem unlösbaren Problem.
Bald schon kommt die Angst beim Neu- Unternehmer vor einer drohenden sich aufbauenden Konkurs heute Insolvenz und raubt ihm nachts den Schlaf sowie Kraft fürs tägliche Geschäft.

Ich kenne das besonders gut aus meiner Zeit als Konkursverwalter in den 70er und 80er Jahren.
Die Firmen-Liquidationen in den 90er Jahren brachten unzählige Ablehnungen von Insolvenzen mangels Masse hervor.
Eine Zeit von zusätzlich rasant ansteigenden Kleinunternehmen die in die Überschuldung gerieten.
(Die Corona-Krise wird aber alles in den Schatten stellen)

Allein dadurch dass die Banken damals die Kredite nicht verlängerten bzw. umschuldeten, meist dann nur gegen Sicherheiten waren die Weichen in Richtung Pleite sicher gestellt.

Auch wenn die Warenlieferanten die Zahlungsziele nicht mehr verlängerten oder begannen nur nach Vorkasse oder Nachnahme zu liefern, bedeuteten einen ruinösen Geschäftsverlauf bis zum Stillstand und besiegelten damit die Überschuldung und die Insolvenzpflicht.

Meine Klienten gingen in diesen Zeiten durch die Hölle, je nach Größe des Kleinunternehmens entstand ein verbleibender Schuldenberg von 60 Tausend bis 2 Millionen Mark.
Wenn es ein Einzelunternehmer/in war haftete er/sie grauenhafter Weise gleich persönlich.

Waren es aber haftungsbeschränkte Gesellschaften wie eine GmbH,
konnte der jenige, der frühzeitig eine Insolvenz anmeldete,
die persönliche Haftung eventuell noch abwenden.

Das waren leider nicht so viele.

Ständig sich wiederholender Fehler

In der Liquidationszeit konnten musste ich auch einige sich ständig wiederholende Fehler feststellen.

Der häufigste war die Blauäugigkeit mit der sich die Unternehmer ohne durchdachte Geschäftskonzepte in das Abenteuer Selbständigkeit gestürzt hatten.
Der nächste und folgenschwerste war oft die Vernachlässigung der persönlichen Haftungsbegrenzung des Unternehmers,
die ein Unternehmen hervorrufen kann.
Aber auch die, die mit einer Haftungsbegrenzten GmbH arbeiteten, waren oft sehr überrascht über die sogenannte Durchgriffshaftung laut Insolvenz-Ordnung.

Diese trifft jeden der verantwortlich eine Insolvenzverschleppung begeht.

Sie brachte so manchen noch nach der Unternehmenspleite zusätzlich eine persönliche Insolvenz ein.

Trotzdem konnte ich einigen mit dem Rat

"Vergessen Sie die Pleite und starten Sie neu durch, zu einem Neustart ermutigen"

Mit viel Hilfe: haben nicht wenige einen Schuldenberg abgebaut.

Auch ohne Insolvenzverfahren.
Oft mit begleitender Hilfe und jeder Menge Flexibilität!

Das Problem musste gelöst werden,
aber wie?

Analyse und Fehler suche

Den meisten jungen Klienten fehlten ja das Wissen und der Durchblick, um die sich aufbauende Schuldenfalle zu erkennen, sowie dann erst recht noch, wie sie mit einem möglichst erträglichen finanziellen blauem Auge einer Totalpleite entkommen könnten.

Anfangs habe ich dieselben Fehler der meisten Insolvenzen als Selbstverschulden eingestuft.
Wie die meisten Schuldner, die in dieser Lage steckten.

Doch dann hatte ich begriffen, wie das gnadenlose Wirtschaftssystem und Konkursverfahren bei Pleiten funktioniert, wenn es um Schulden geht.

Mit dem Wissen aus etlichen gleichgelagerten Liquidationen und Insolvenz-Abwicklungen konnte ich ein Know-how entwickeln, mit dem ein Unternehmensschiffbruch nicht das Ende einer Unternehmenstätigkeit sein musste – und ein Schuldner seine Geschäftsschulden loswerden oder reduzieren konnte.

Wenn ein Unternehmer eine Pleite vermeiden will, gilt als Regel Nr. eins:
Schütze dein persönliches Vermögen und persönliches Einkommen dringend vor den möglichen Zugriff der möglichen Gläubiger.

Nur so kann der Unternehmer seine finanziellen Verpflichtungen meist noch selbst steuern, überhaupt noch nachkommen.
Dabei wurden und werden noch heute aber von den meisten Schuldnern die größten Fehler gemacht.

Diesen Fehler konnte ich immer wieder beobachten.

Trotzdem schafften einige mit guter Hilfe auch riesige Schulden und Verbindlichkeiten abzutragen und mit heiler Haut davon zu kommen.
Sowohl in wirtschaftlicher, finanzieller und seelischer Weise.

Rückblickend und im Rentenstand blicke ich nicht ohne Stolz auf die Tätigkeit zurück.

Neben Regel Nr. eins gibt es einen weiteren gravierenden Fehler der Unternehmer.

Die allermeisten Schuldner servieren den Gläubigern ihr aktuelles Einkommen und die vor der Krise aufgebaute Vermögenslage quasi frei Haus.

So nach dem Motto:
Ich bin ein toller Unternehmer und habe einiges aufgebaut.

Und wer viel arbeitet darf sich auch was gönnen.
Es wird schon nichts passieren – und mir schon gar nicht!

Doch plötzlich war eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens da.

(Die aktuelle Corona-Krise lässt grüßen.)

Verdammt nochmal glaubt es oder nicht:
Gläubiger erinnern sich an das was sie erfahren haben und wissen üben den Unternehmer und Geschäftspartner.

Mit diesem Wissen Beispielsweise können Gläubiger sich gezielt über eigeleitete Pfändungen ungeniert bedienen.
Dabei könnten Schuldner zwar rechtliche Mittel einlegen, um solchen Pfändungen zu vermeiden oder abzuwehren.

Das ist zwar oft nur Zeitgewinn, aber hat in so manchem Fall verhindert dass dem Schuldner brutal das letzte finanzielle Polster entzogen wurde.

Noch mal, es ist das A und O in der anfänglichen und laufenden Sanierungs- und möglichen Schuldenbereinigungsphase,
dass ein Schuldner immer finanziell flüssig bleibt.

Die diesen Rat noch folgen konnten,
konnten dadurch die völlige Pleite vermeiden.

Rettungsanker Vorsorgegründung

Schon in den 80er und 90er Jahren verfügte ein Partner von mir über vorgegründete sogenannte Auffanggesellschaften.

So konnten in eigentlich normalen und hoffnungslosen Insolvenzfällen so mancher Geschäftsbetrieb ohne liquidiert zu werden, mit einer solchen Auffang-Gesellschaft in ein neues Unternehmen hinein gerettet werden.
Oft zogen die alten Lieferanten sofort mit, wollten sie doch so die altbekannten Umsatzverbindungen behalten.
Das war oft so einfach das es mich noch heute wundere wie leicht manchmal ein riesiger Warenschuldenberg bei den Lieferanten mit Vergleichsverhandlungen auf lösbare Summen reduziert wurde, um in der Auffanggesellschaft wieder liefern zu dürfen.
Dass das war aber meist nur in einer kurzen Zeitspanne so leicht möglich.

Je früher die Überschuldung festgestellt wurde und eine Auffanggesellschaft den laufenden Betrieb übernehmen konnte, je leichter wurde es.
Unternehmer die sich frühzeitig der Tatsache der drohenden Insolvenz stellten, und sich Gedanken machten wie der Geschäftsbetrieb und damit Jahrelange Aufbauzeit, sowie Kundenstamm, Geschäfts-Know-how und Mitarbeiter gerettet werden könnte, hatten Zeit einen nahtlosen Übergang vorzubereiten.

Eine selbst oder per Familienmitglied vorbereitete Auffanggesellschaft wurde dazu oft der Schlüssel zum Erfolg.

So eine Vorrats- oder Vorsorgegesellschaft bedeutet im Fall des Falles die Rettung selber Chef im Überlebenskampf zu bleiben.

Meine damalige und heutige Empfehlung ist, frühzeitige Vorsorge zu betreiben, sie ist Unternehmer Pflicht.

Warum ich das auch heute in Corona Zeiten empfehle.

Nun in meiner aktiven Zeit konnte oder musste ich auch sogenannte Widerholungstäter miterleben.

Ein besonderer langer unangenehmer Fall ist und bleibt mir da in Erinnerung.
Er stammt aus den ex Kollegen Kreis, von wem weis ich nicht mehr ;-(

Der Fall handelt von einem Bauunternehmer der mit einem kleinem Baubetrieb Pleite ging, in den 70er Jahren.
Obwohl er dabei, weil Einzelunternehmer, persönlich haftend mit einem Schuldenberg von 800 Tausend Mark persönlich Pleite war.

Wechselte der Baubetrieb nahtlos in eine Auffanggesellschaft seiner Frau,
er wurde sogar der Geschäftsführer dieser GmbH.
Nach drei Jahren war dieser Betrieb wieder Pleite und verfügte über einen Schuldenberg von fast 550 Tausend Mark.

Der gerade volljährige Sohn fing mit einer wohl vorsorglich vorgegründeten Auffanggesellschaft (GmbH, also haftungsbegrenzt) den laufenden Bau-Betrieb auf.
Der Vater wurde wegen seiner Lieferanten Verbindungen zum Bauleiter und erhielt die Prokura in dieser GmbH Gesellschaft.

Na gut sie ahnen was kommt.
Nach nur weiteren 3 Jahren wurde mit der nun auch endlich volljährigen Tochter, eine wohl vorsorglich gegründete neue Auffanggesellschaft installiert.
Der Geschäftsbetrieb ging noch vor der Insolvenzanmeldung
der Sohnemann Baufirma auf diese Baugesellschaft der Tochter über.

Die Krönung der Familiengeschichte nach 12 Jahren,
der ersten zurückliegenden Vaterpleite,
der Vater gründete nach beantragter und erfolgter eigener Restschuldbefreiung, auf grund seiner persönlichen Pleite und Insolvenz, eine neue Baugesellschaft.

In der Laufzeit seiner beantragten Privatinsolvenz tilgte er von den 12 Jahre vorher aufgehäuften Schuldenberg in Höhe von 800 Tausend Mark,
ganze 30 Tausend Mark.

Also ohne jetzt persönlicher Schulden, weil ja restschuldbefreit,
gründete er eine neue Baugesellschaft.
Er Gesellschafter und Geschäftsführer.
Das von der Tochter in Insolvenz gegangene Bauunternehmen mangels Masse,
war die letzte mir bekannt gewordene Pleiteserie in der Familie.

Wohl kein Gerücht.

Beobachter berichteten immer hinter der Hand,

dass die Familie zu jeder Zeit die neuesten Luxusautos fuhren und immer in einer zwar wechselnden Villa lebte, und die Ferien auf einer Finca in Spanien sowie einer Jacht, die der Familie gehören sollte, verbrachten.

Auch wurden Gerüchte verbreitet das alle Familienmitglieder, zwischenzeitlich ohne persönlicher Schulden leben, weil alle aus Ihren Pleiten von sämtlichen Schulden restschuldbefreit seien, gemeinsam wieder eine größere Baugesellschaft betreiben.

Das sollte Sie unbedigt nicht zur Nachahmung anregen.

Aber stellen Sie jetzt die Weichen richtig.
Selbst wenn es Ihnen jetzt aktuell geschäftlich und finanziell blendend geht.

Denn nichts ist so beständig wie der Wandel - und wenn die wirtschaftliche oder geldliche Schieflage einsetzt, oder aktuell die Corona-Krise auch Sie erwischt, sollten Sie vorbereitet sein.

Sichern Sie sich ab: Es ist Ihr gutes Recht!

So einfach vermeiden Sie Ihre persönliche geschäftliche Pleite!

Sichern Sie sich rechtzeitig Kapital aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sowie durchschlagende Geschäftsideen, bevor die Pleite bei Ihnen den Stecker zieht!

Sichern Sie frühzeitig und Angriffssicher Ihr privates Vermögen gegen den Zugriff von Geschäftsgläubigern und sonstigen Gläubigern ab!

Informieren Sie sich über die erstaunlich vielseitigen Möglichkeiten, nach einer möglichen Insolvenz geschäftlich und privat wirtschaftlich neu zu starten!

Vermeiden Sie unbedingt nervende Schlaflosigkeit vor lauter Insolvenzsorgen!

Erkennen Sie für sich, dass eine Insolvenz auch eine Erlösung sein kann.
Sie kann Grundlage für einen wirtschaftlichen Neustart sein.

Immer wieder ist von Insolvenzen in der Presse und Wirtschaftsmagazinen zu lesen,
bei der Tausende von Mitarbeiter auf der Straße landet sind.
Von Millionen versickerten und im Pleitesumpf verschollenen Euros wird berichtet.

Aber die Gesellschafter und deren Familien selbst?
Die sind meist laut Presse fein raus.
Denn obwohl das Unternehmen pleite ist, ans üppige Privatvermögen der Gesellschafter und deren Familien wurde und konte wohl keiner ran kommen.

Sie brauchen nicht gleich ein Großunternehmen an die Wand fahren.
Auch als Einzelunternehmer, eines Klein- oder Mittelstands Betriebs müssen Sie eine mögliche drohende oder kommende Insolvenz einkalkulieren.

Die gerade beginnende Corona-Krisenauswirkungen wird so manches Unternehmen in den kommenden Monaten und noch Jahren wegfegen und überschulden.

Wenn Sie das für möglich und einkalkulierbar halten,
kann alles halb so dramatisch und katastrophal ablaufen, wenn Sie rechtzeitig durchdachte Vorkehrungen prophylaktisch umsetzen.

Die vielfachen Liquidations- Erfahrungen vergangener Firmeninsolvenzen zeigen,
das nicht mit Glück eine Neu Auferstehung erreicht wurde,
sondern vielmehr das Resultat einer vorausschauenden prophylaktischen Einplanung einer möglichen Insolvenz war.

Der Rat der schon damals von einigen Insolvenzklienten klug genutzt wurde,
für einen wirtschaftlichen und erfolgreichen Neu-Start,
hat in Corona- Zeiten starke Bedeutung erhalten.

Absicherung kann da eine Vorsorgegesellschaft sein

Die eigene Vorsorge-Gesellschaftsgründung

Ähnlich wie eine zu kaufende Vorratsgesellschaft ist
die Vorsorge Gesellschaft aufgebaut.

Sie muss aber nicht erst mehr mit langem Zeitverlust eine Satzung sowie Firmierung bekommen, bevor sie auf den neuen Gesellschafter übertragen werden kann.

Denn die Vorsorge Gesellschaft wurde ja vom Gründer selbst
als Vorsorge Gesellschaft gegründet!

Auch die notwendige Steuernummer für einen Geschäftsstart ist vorhanden und muss nicht erst langwierig beantragt werden.

Ein Geschäftskonto mit IBAN Kontonummer und Internetbanking sowie Debit Karte gehört in das Paket.

Das bedeutet diese Vorsorge Gesellschaft ist tatsächlich
aus dem Stand handlungsfähig.
Für den Gesellschafter und Geschäftsführer gleichermaßen.

Auch der Registerauszug der wichtigste Nachweis über die Existenz der Gesellschaft ist in zweisprachiger Sprachenausführung und mit Apostille versehen vorhanden.

Auch eine Interimstreuhand mit Ruhestatus ist möglich

 

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