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Haftungshinweise

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Insbesondere zutreffend sofern diese Seite den rechtlichen Geltungsbereich der BRD betreffen sollten.
IBC Gründerkanzlei EOOD, „VB Startup EOOD und Partner“ EOOD, Easy Office & Administration EOOD sind bulgarische Unternehmen es gilt daher ausschließlich für diese Website und Angebote das bulgarisches Recht.

Im folgendem „IBC Gründerkanzlei EOOD und Partner“ genannt:

Sollten Inhalt oder Aufmachung dieser Website Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, erwarten wir eine rechtsverbindliche Benachrichtigung ohne Ausstellung einer Kostennote.

Zu Recht beanstandeten Passagen werden unverzüglich entfernt, so dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes nicht erforderlich ist.

Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und u. U. Gegenklage wegen Verletzung der vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Haftungsausschluss

Aktualisierung: Insbesondere zutreffend sofern diese Seite den rechtlichen Geltungsbereich der BRD betrifft.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. - Wir haben auf dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt:

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Links und Banner führen.

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Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. IBC Gründerkanzlei EOOD behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
IBC Gründerkanzlei EOOD ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, von IBC Gründerkanzlei EOOD selbst erstellten Objekten bleibt allein bei „VB Startup EOOD und Partner“ . Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der IBC Gründerkanzlei EOOD nicht gestattet.

4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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Unsere AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und der Infrastruktur, welche von IBC Gründerkanzlei EOOD gegenüber ihren Vertragspartnern erbracht werden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

Beachten Sie das wir Bestellungen die sich auf zurückliegende Zeiträume vor Aktualisierung unserer jeweils aktuellen AGB beziehen nicht akzeptieren können.

Das betrifft insbesondere Gründungs-Paketangebote.
Januar 2020

Weitere Hinweise zum Copyright



Weitere Hinweise zum Copyright

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All rights reserved.
Reproduction or modification in whole or in part without express written permission is prohibited.

Aktualisierung

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Er hat nicht die rechtliche oder steuerliche Beratung zum Zweck.
Eine solche Beratung erfolgt ausschließlich durch vertraglich gebundene und zur rechtlichen und steuerlichen Beratung zugelassene Personen. IBC Gründerkanzlei EOOD haftet insbesondere nicht für veraltete noch auf der Website stehenden Informationen, wenn IBC Gründerkanzlei sie für Interessant zur allgemeinen Information platziert. Jeder Besucher der betriebenen Webseiten von IBC Gründerkanzlei ist vor Nutzung oder Anwendung von der bestehenden Gültigkeit zu vergewissern.
IBC Gründerkanzlei ist nicht verpflichtet Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen durch den Gesetzgeber, sei es in Bulgarien, Spanien oder in der Bundesrepublik Deutschland oder auf der Ebene der Europäischen Union ergeben,
oder soweit sie in diesen Ländern bzw. der Europäischen Union gültig werden diese von den betriebenen Webseiten zu löschen.

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Januar 2020

AGB`s

Bei einer Bestellung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Verträge mit IBC Gründerkanzlei EOOD Sofia oder verbundenen Erfüllungspartnern. Mit der schriftlichen Erteilung des Auftrages (per Fax, e-mail, Post, Internet u. ä. Medien) erkennt der Besteller/Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen verbindlich an. Unsere AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Besteller/Auftraggeber.

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil von allen Geschäftsbeziehungen die zwischen IBC Gründerkanzlei EOOD und Auftraggeber Gültigkeit erlangen.
im Folgenden kurz IBC Gründerkanzlei EOOD oder nur IBC Gründerkanzlei genannt.
Sie haben die allgemeinen Berufsgrundsätze der Unternehmensberater zum Grundsatz.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten,
berührt dies die Wirkung der übrigen Bestimmungen nicht.

Präambel
Soweit für einen Vertragsschluss sowie für alle Lieferungen und Leistungen von IBC Gründerkanzlei EOOD (nachfolgend IBC Gründerkanzlei EOOD genannt) das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen als vereinbart und ausdrücklich anerkannt.
Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen. Das gesamte Leistungsangebot dieser Seiten sowie sämtliche Infobroschüren, Newsletter und Vertragsunterlagen unterliegen dem erweiterten Urheberrecht.
Sie sind Eigentum von IBC Gründerkanzlei EOOD und dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragsschlusses oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von IBC Gründerkanzlei EOOD genutzt werden. IBC Gründerkanzlei EOOD behält sich ausdrücklich vor, Zuwiderhandlungen straf- und zivilrechtlich zu verfolgen.
IBC Gründerkanzlei EOOD weist ausdrücklich darauf hin, dass das Leistungsangebot von IBC Gründerkanzlei EOOD, wie auch Newsletter, Infobroschüren, Vertragsunterlagen ausschließlich dem Endverbraucher bzw. den direkten Firmengründern oder autorisierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht.
Die Anforderung der Leistungen von IBC Gründerkanzlei EOOD von Zwischenhändlern, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen, die die Leistungen von IBC Gründerkanzlei EOOD nicht in Eigeninteresse erfragen, ist ausgeschlossen.
Die mittelbare oder unmittelbare Leistungsanforderung durch Mitbewerber oder ihnen direkt oder indirekt angeschlossenen Unternehmen ist ebenfalls ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von Euro 15.000 fällig, die an IBC Gründerkanzlei EOOD zu leisten ist.
Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an IBC Gründerkanzlei EOOD zu leisten.
Eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen der
"ИБС ГРУНДУНГСКАНЦЛАЙ" ЕООД ЕИК: 200175208 „IBC Gründerkanzlei EOOD“,
vertreten durch die Geschäftsführerin: ЦЕЦКА ИВАНОВА ХАМАНН
Einheitlicher Identifikationskode (EIK): 6708277111-
in den AGB nachfolgend abgekürzt IBC Gründerkanzlei oder „IBC Gründerkanzlei EOOD“ genannt.

Mail: [email protected] , im Verhältnis zu ihren Auftraggebern und den gemäß diesen AGB gegründeten Gesellschaften.

Die Geltung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. der Gesellschaften ist ausgeschlossen, auch wenn „IBC GRÜNDERKANZLEI EOOD “ diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsgrundlage ist das jeweils gültige Fernabsatzgestz / FernAbsG.), sofern dies greift, sowie in der weiteren Fortführung das EU-Recht. Online getätigte Bestellungen sind ebenso bindend wie schriftliche oder mündliche Bestellungen.
Kaufrücktritt ist gegebenenfalls nur nach geltendem Konsumentenschutzgesetz möglich, sofern der Besteller Konsument im Sinne des Gesetzes ist. Der Besteller ist auf jeden Fall für bereits geleistete Teilleistungen zahlungspflichtig, soweit diese nicht zurückgenommen werden können, weil sie, z.B. bei Firmengründungen, mit den speziellen Daten des Kunden durchgeführt wurden oder ähnliche Hindernisse eine Rücknahme vereiteln. Wenn eine Gesellschaft wegen eines Rücktritts vom Vertrag wieder gelöscht werden muss, ist der Besteller auch für die Aufwendungen zur Zahlung des üblichen Preises für die Löschung verpflichtet.

3. Bereits bei der Nutzung von Informationsgesprächen, E-Mail Anfragen und Informationen gelten diese IBC Gründerkanzlei EOOD AGBs

4. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss mit der IBC Gründerkanzlei EOOD und Unternehmen sowie Verbrauchern (Vertragspartner) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner erkennt IBC Gründerkanzlei EOOD nicht an, es sei denn IBC Gründerkanzlei EOOD hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. IBC Gründerkanzlei EOOD weist ausdrücklich darauf hin, dass das Leistungsangebot von IBC Gründerkanzlei EOOD, wie auch Newsletter, Infobroschüren, Vertragsunterlagen ausschließlich dem Endverbraucher bzw. den direkten Firmengründer oder auch autorisierten Kooperationspartnern zur Verfügung steht. Die Leistungsanforderung von Zwischenhändlern, Vermittlern oder sonstigen Drittpersonen oder Drittunternehmen, die die Leistungen von IBC Gründerkanzlei EOOD nicht in Eigeninteresse erfragen bzw. insbesondere von Mitbewerbern, ist ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Strafe in Höhe von Euro 15.000 pro Einzelfall fällig, die an IBC Gründerkanzlei EOOD zu leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden an IBC Gründerkanzlei EOOD zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. IBC Gründerkanzlei EOOD und deren Generalbevollmächtigte sind ausschließlich für die Gründung und Betreuung der Gründungskoordination zuständig. Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche- oder Rechtsberatung fallen somit nicht unter den Zuständigkeitsbereich und werden auch nicht angeboten.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt
1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass IBC Gründerkanzlei EOOD einen Antrag des Interessenten schriftlich, per Fax oder mittels Computer und Datenleitung, insbesondere E-Mail, durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von IBC Gründerkanzlei EOOD maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Der Vertrag kommt auch dadurch verbindlich zustande dass der Interessent/Auftraggeber das Auftragsangebot von IBC Gründerkanzlei EOOD durch Zahlung der Auftragsauslösende Vorkasse bestätigt. Mit Eingang der Zahlung an IBC Gründerkanzlei EOOD ist der Auftrag verbindlich vom Interessent/Auftraggeber an IBC Gründerkanzlei EOOD erteilt.

Präzisierung zu § 2 Absatz 1.

P§ 2-1) Der Auftraggeber füllt das verfügbare Online-Bestellformular oder andere von IBC Gründerkanzlei bereitgestellten Bestellformulare, mit allen erforderlichen Daten aus, die für die Gründung einer Gesellschaft bzw. eines Unternehmens (nachfolgend zusammenfassend „Gesellschaft“) über „IBC GRÜNDERKANZLEI“ (bulgarische EOOD, OOD sowie anderer bulgarischer oder spanischer Gesellschaftsformen) erforderlich sind, und gibt die jeweilige Auftragserteilung auf. Die jeweilige Bestellung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. „IBC GRÜNDERKANZLEI“ bestätigt unverzüglich den Eingang der jeweiligen Auftragserteilung und den Vertragsschluss per E-Mail. Bei Bestellungen durch Direktkontakt im Geschäftsoffice der „IBC Gründerkanzlei“ oder anderen genutzten Office von externen Dienstleistern, werden diese Bestellungen und der Vertragsabschluss grundsätzlich durch Mail bestätigt. Mit dem Zugang dieser E-Mail auf der vom Auftraggeber Seite genannten oder zur Bestellung genutzten Mail beim Auftraggeber, kommt der Vertrag zustande.

P§ 2-2) Soweit die Bestellung der Gesellschaftsgründung über „IBC GRÜNDERKANZLEI“ auf unternehmerisches Handeln ausgerichtet ist und die gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit des Auftraggebers unmittelbar vorbereitet, da dieser bereits seine Entscheidung zur Gesellschaftsgründung getroffen hat, besteht auf Grund mangels der Verbrauchereigenschaft des Auftraggebers, kein Widerrufsrecht des Auftraggebers. Anderenfalls gilt § 5.

P§ 2-3) Grundsätzlich sind die von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ nach einer Gründung einer bulgarischen oder spanischen Gesellschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen geeignet, auch eine Eintragung der Gesellschaft in ein deutsches Handelsregister zu erreichen. In anderen Staaten europäischen Union können teilweise weitergehende Unterlagen erforderlich werden, welche gegen Entgelt nachgeliefert werden können.

P§ 2-4) „IBC GRÜNDERKANZLEI“ übernimmt keine Garantie dafür, dass im Fall der Beauftragung der Gründung einer bulgarischen oder spanischen Gesellschaft die Eintragung im bulgarischen bzw. spanischen Handelsregister auch erfolgt. „IBC GRÜNDERKANZLEI“ kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn eine Eintragung aus Gründen die in der Person des/der Gesellschafter oder der Person/en des Vertretungsorgans zur Eintragungsablehnung führen. Besteht eine Heilungsmöglichkeit, wird diese bekanntgegeben und auf Wunsch des Auftraggebers gegen Entgelt betrieben. Bei einer möglichen Ablehnung der Eintragung in das bulgarische Handelsregister/Eintragungsagentur oder spanischen Handelsregister/Mercantil ist keine Rückerstattung von geleisteten Zahlungen insbesondere auf vereinbarte Paketpreise möglich
Die Eintragung einer bulgarischen oder spanischen Gesellschaft in Bulgarien oder Spanien als solche sind Bestandteil eines Angebots, in der Regel eines Paketpreises welcher durch Auftragserteilung fixiert ist, also aller damit verbundenen Kosten des Paketpreises sind Sache des Auftraggebers diese zu leisten.
Soll eine von IBC Gründerkanzlei im Auftrag gegründete Gesellschaft in ein Handelsregister eines anderer europäischen Staates der europäischen Union in ein Handelsregister oder ein Gewerberegister eingetragen werden hat der Auftraggeber bzw. die gegründete Gesellschaft die Kosten in voller Höhe selbst zu tragen und zu leisten. IBC Gründerkanzlei übernimmt keine Dienstleistungen und Aufträge außerhalb der Territorien Bulgariens oder Spaniens/Balearen

P§ 2-5) „IBC GRÜNDERKANZLEI“ prüft vor einer Gründung in Bulgarien oder Spanien ob ein gewünschter Firmenname laut dem Bulgarien oder spanischen Handelsregister frei ist. „IBC GRÜNDERKANZLEI“ gewährleistet nicht die Eintragbarkeit des vom Auftraggeber bzw. der Gesellschaft gewählten Firmennamens im deutschen oder anderen ausländischen Handelsregistern. IBC Gründerkanzlei übernimmt keine Überprüfung des von dem Auftraggeber bzw. der Gesellschaft gewünschten Firmennamens auf Marken- und/oder sonstige Rechte Dritter. Eine solche Überprüfung obliegt dem Auftraggeber bzw. der Gesellschaft.

P§ 2-6) „IBC GRÜNDERKANZLEI“ weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Gründungspaket nicht die Vertretung des Auftraggebers bzw. der zu gründeten Gesellschaft gegenüber Dritten beinhaltet.
Das Gründungspaket umfasst grundsätzlich nur die Koordination der beteiligten an der Gründung und Eintragung in das zuständige Handelsregister laut bestellten Gründungspaket.

P§ 2-7) Bestellt ein Auftraggeber die Gesellschaftsgründung für einen Dritten (und übernimmt dabei der Auftraggeber keinerlei Organ-Funktion), wird er „IBC GRÜNDERKANZLEI“ hierauf ausdrücklich unter Angabe des Vertretungsverhältnisses hinweisen, die dritte Person sowie die wirtschaftlich Berechtigten gemäß den geldwäscherechtlichen Bestimmungen gegenüber „IBC GRÜNDERKANZLEI“ identifizieren und einen Nachweis der Bevollmächtigung erbringen.

P§ 2-8) „IBC GRÜNDERKANZLEI“ behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, zunächst die dritte Person zu kontaktieren und den Vertragsschluss erst zu bestätigen, nachdem der Dritte gegenüber „IBC GRÜNDERKANZLEI“ eine ausdrückliche Zustimmung zur Beauftragung durch den Auftraggeber erteilt hat.

P§ 2-9) Legt der Auftraggeber „IBC GRÜNDERKANZLEI“ keine oder keine vollständigen Angaben zur dritten Person vor, so wird der Auftraggeber selbst ausschließlicher Vertragspartner von IBC Gründerkanzlei.

P§ 2-10) Nach dem Abschluss einer Gesellschaftsgründung kann die gegründete Gesellschaft auf Antrag und unter Voraussetzung der Zustimmung von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ den zwischen „IBC GRÜNDERKANZLEI“ und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag übernehmen, sofern die gegründete Gesellschaft eine eingetragene Betriebsstätte (Domizil) unterhält.

P§ 2-11) Sofern der Auftraggeber personengleich mit dem Vertretungsberechtigten der gegründeten Gesellschaft, wird er im Fall von Ziffer 4.1 das von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ bereit gestellte Vertragsübergangsformular im Namen der gegründeten Gesellschaft unterzeichnet und an „IBC GRÜNDERKANZLEI“, zurückschicken.

P§ 2-12) Sofern der Auftraggeber nicht personengleich mit dem Vertretungsberechtigten der gegründeten Gesellschaft ist, müssen im Fall von Ziffer 4.1 der Vertretungsberechtigte oder die Vertretungsberechtigten der gegründeten Gesellschaft das von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ bereitgestellten Vertragsübergangsvertrag unterzeichnen und an „IBC GRÜNDERKANZLEI“ zurückschicken.

P§ 2-13) Sofern bzw. solange „IBC GRÜNDERKANZLEI“ das Vertragsübergangsformular nicht gemäß Ziffer 4.2 bzw. Ziffer 4.3 wirksam unterzeichnet von der gegründeten Gesellschaft zurückerhält, bleibt der Auftraggeber gegenüber „IBC GRÜNDERKANZLEI“ vollumfänglich aus dem abgeschlossenen Vertrag verpflichtet.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind, und noch keine Entscheidung zur Gründung einer Gesellschaft getroffen haben, steht Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu. Siehe Anhang Widerrufsrecht

§ 3 Zahlung

1. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung vor Lieferungen von Leistungen durch IBC Gründerkanzlei EOOD ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Gründungspaketen ist grundsätzlich eine Vorkasse in Höhe von 50% des Paketpreises laut Angebot fällig und vor Leistungsbeginn zu zahlen. Die Auftragsauslösung der Bestellten Paketangebote beginnt erst mit Eingang der Zahlung der Vorkasse laut Auftragsangebot. Projektpauschalen und Tagessätze werden vor Auftragsbeginn fällig. Für kostenpflichtige Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Auftragsbestätigung genannten Preise bzw. Paketpreise.


2. Bei Leistungsstörungen wird der vereinbarte Gesamtpreis sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des vereinbarten Preises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10% des gesamten Kaufpreises ausmacht. IBC Gründerkanzlei EOOD kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. IBC Gründerkanzlei EOOD kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

Präzisierung zu § 3 Absatz 1. und 2.

P§ 3 -1) Mit Abschluss des Vertrages wird der vereinbarte, in einem Auftragsangebot genannte und durch auftragsauslösender Bestellung ausgewiesene Gesamtbetrag von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ per zwei Raten in Form von Zahlungsanforderung und nach Abschluss des Auftrags durch Abschluss Rechnungslegung abgeschlossen und zusammen mit der Vertragsschlussbestätigung an den Auftraggeber übermittelt.
Zahlungsanforderungen sind binnen 14 Tagen ab Anforderungsdatum zur Zahlung fällig und sind spätestens binnen 14 Tagen ab dem Datum der Zahlungsanforderung auszugleichen.

P§ 3 -2) „IBC GRÜNDERKANZLEI“ nimmt die Gründung der Gesellschaft sowie weitere Leistungen erst dann vor, nachdem die erste Zahlungsanforderung der Rate I bei „IBC GRÜNDERKANZLEI“ eingegangen ist. Da per Auftragsbestellung und Auftragsbestätigung die Fälligkeit der zweiten Rate vereinbart ist, wird erst die Einreichung der Gründungsdokumente in das zuständige Handelsregister durchgeführt, wenn die zweite Rate durch Zahlungsanforderung Rate II bei „IBC GRÜNDERKANZLEI“ eingegangen ist.
Dies gilt auch bei Bestellungen von anderen Dienstleistungsangeboten von „IBC Gründerkanzlei“. Eine Durchführung von Bestellungen beginnt grundsätzlich erst nach Eingang eines durch Zahlungsanforderung geforderten Betrages bei IBC Gründerkanzlei“

P§ 3 -3) Bestellt der Auftraggeber mit der Gesellschaftsgründung auch ein zusätzliches Servicepaket von IBC Gründerkanzlei oder eines externen und vermittelten Anbieters, wird der entsprechende vereinbarte Dienstleistungs- oder Rechnungsbetrag für das erste Vertragsjahr entsprechend der vereinbarten Zeiträume im Voraus zusammen mit dem Paket Gründungsbetrag zur Zahlung fällig und entsprechend abgerechnet und in Rechnung gestellt.

P§ 3 -4) Jeder IBC Gründungskanzlei Service Paketvertrag umfasst einen Zeitraum von einem Jahr beginnend am Bestelldatum also über zwölf Monate. Das erste Vertragsjahr beginnt mit dem Datum der Übermittlung der Anmeldung zum bulgarischen Handelsregister/Eintragungsagentur bzw. spanischem Handelsregister/Mercantil. durch „IBC GRÜNDERKANZLEI“ belegten Eintragungsdatum der Gesellschaft.
Im Fall einer Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 8.1 stellt „IBC GRÜNDERKANZLEI“ jeweils den Rechnungsbetrag für das Folgejahr im Voraus je nach vereinbarten Zeiträumen zur Zahlung fällig.

P§ 3 -5) Leisten die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber für das Servicepaket trotz Fälligkeit nicht rechtzeitig oder nicht vollständig Zahlung, ist „IBC GRÜNDERKANZLEI“ berechtigt, nach dem Verstreichen einer per Erinnerung gesetzten Nachfrist von 14 Tagen an die zuletzt mitgeteilte Anschrift der Gesellschaft die Service-Leistungen einzustellen.

P§ 3 -6) Der Anspruch von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ auf Ausgleich der Servicegebühr bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin des Servicepaketes bleibt davon unberührt. Der Gesellschaft bzw. dem Auftraggeber bleiben unbenommen, nachzuweisen, dass in diesem Fall ein niedrigerer Betrag angemessen wäre.
Leistungen im Zusammenhang der bereitgestellten Domiziladresse bleiben auch bei einer Kündigung des Servicevertrags so lange bindend, bis die im Handelsregister durch Servicevertrag bereitgestellte Domiziladresse wirksam geändert ist.

P§ 3 -7) Geraten die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber mit dem Ausgleich eines Rechnungsbetrages in Verzug, ist „IBC GRÜNDERKANZLEI“ berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von EURO 5,00 zu verlangen und Verzugszinsen in Höhe von 10% – bzw. 5%, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist – über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Leisten die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber auch auf eine nachfolgende Mahnung nicht binnen der darin gesetzten Frist, beauftragt „IBC GRÜNDERKANZLEI“ ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung.

P§ 3 -8) Im Falle von Rückständigen vereinbarten Ratenzahlungen für Domizilservice ist IBC Gründerkanzlei berechtigt ab Rückstand von zwei Raten oder einen Rückstand von 3 Monaten betrifft, auch das zuständige Registergericht sowie das zuständige Finanzamt von einer Service Kündigung, also Einstellung der Servicetätigkeit zu unterrichten. Grund: da kein Service mehr erfolgt ist die Gesellschaft nicht mehr über die im Register gemeldete Domiziladresse zu erreichen, weder für Kunden, Behörden, also Finanzamt und Registergericht.

P§ 3 -9) Im Fall der Kündigung der Domiziladresse ist zu beachten, das bei Erscheinen von Vertretern des Finanzamts, Gerichten, Staatanwaltschaft, Inkassofirmen bzw. Gerichtsvollzieher, entweder eine neue im Handelsregister gemeldete Adresse offengelegt wird, oder bei noch bestehender Adresse im Register, trotz Kündigung und Einstellung der Serviceleistungen, die letzte Kontaktadresse des Gesellschafters und Vertretungsorgans offengelegt wird. Dadurch verlagert sich auch gegebenenfalls von Behörden bzw. Finanzamts - Zuständigkeit grenzüberschreitend an den Sitz des Vertretungsorgans der Gesellschaft.

§ 4 Durchführung von Beratungsaufträgen

1. IBC Gründerkanzlei EOOD führt einen erteilten oder bestellten Beratungsauftrag auch durch Sachverständige, unselbständig Beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder auch teilweise) durch. Die Mitarbeit spezialisierter externer Vertragspartner ist separat schriftlich zu vereinbaren.

2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass IBC Gründerkanzlei EOOD auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratung des IBC Gründerkanzlei EOOD Mitarbeiters bekannt werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und IBC Gründerkanzlei EOOD bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.

3. Es werden von IBC Gründerkanzlei weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche Angelegenheiten fallen somit nicht unter den Zuständigkeitsbereich und werden auch nicht in eigener Verantwortung angeboten. Der Kunde hat persönlich dafür Sorge zu tragen, dass seine Bilanzen, BWA, Steuererklärungen, etc. ordnungsgemäß erstellt und pünktlich bei den zuständigen Behörden (Handelsregister, Finanzamt) eingereicht werden. IBC Gründerkanzlei vermittelt nur im Rahmen von Folgeaufträgen nach der Gründung der Gesellschaft auf Wunsch und bedarf externe Serviceanbieter für Rechts- oder Steuerberatung sowie zur buchhalterischen Betreuung einschließlich Serviceanbieter für Office und Domizilservice.

§ 5 Sicherung der Unabhängigkeit

1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von IBC Gründerkanzlei EOOD zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 6 Berichterstattung

1. IBC Gründerkanzlei EOOD verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die ihrer Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.

2. Der Auftraggeber und IBC Gründerkanzlei EOOD stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.

3. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluss des Auftrages.

Präzisierung zu § 6 1.,2.,3.

P§6- 1) Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber sind verpflichtet, „IBC GRÜNDERKANZLEI“ fortlaufend über alle etwaigen Änderungen der von ihnen gegenüber „IBC GRÜNDERKANZLEI“ angegebenen Daten unverzüglich schriftlich zu informieren. Das gilt insbesondere bezüglich der Postanschrift und der Erreichbarkeit per E-Mail.

P§6- 2) Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass die Aktualität der gespeicherten Daten unerlässliche Voraussetzung für die Leistungserbringung durch IBC Gründerkanzlei, oder externer vermittelter Service Leister, insbesondere für die Weiterleitung von Schreiben der Registergerichte und anderer Behörden, aber auch für den Bestand der Gesellschaft ist. So sind die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber verpflichtet, einmal jährlich gegenüber dem bulgarischen Handelsregister Bilanz bzw. Jahresabschlüsse abzugeben. Hiermit wird die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der Umstand, dass keine Änderungen innerhalb der Gesellschaft vorgenommen worden sind, bestätigt. Die Nichtabgabe der Erklärung sowie eine etwaige Fehlerhaftigkeit können zur Erhebung von Bußgeldern und zu Busgeldern der Gesellschaft führen. Soweit daher „IBC GRÜNDERKANZLEI“ verbundene externe buchhalterisch tätige Servicepartner die Jahresabschlüsse für die Gesellschaft bzw. den Auftraggeber im Rahmen eines externen Servicepaketes von IBC Gründerkanzlei koordiniert, abgeben soll, muss „IBC GRÜNDERKANZLEI“ auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten vertrauen können.
Verstöße der Gesellschaft bzw. des Auftraggebers gegen die Aktualisierungspflichten der Ziffern 7.1 und 7.2 gehen zu Lasten der Gesellschaft bzw. des Auftraggebers.

P§6- 3) Die verspätete Einreichung von Unterlagen (Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen, Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten) gegenüber bulgarischen, spanischen oder deutschen oder sonstigen Behörden kann zur Verhängung von Bußgeldern, Strafverfahren führen. Die Bußgelder sind von der Gesellschaft bzw. vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie „IBC GRÜNDERKANZLEI“ die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht geliefert haben. Liegt eine Insolvenz der Gesellschaft vor, so sind diese bzw. der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber „IBC GRÜNDERKANZLEI“ anzuzeigen.

P§6- 4) Sämtliche Gesellschaftsbeschlüsse und buchhalterischen erforderlichen Dokumente sind nach bulgarischem und spanischen recht zwingend am Geschäftssitz Office, also unter der entsprechenden Anschrift, oder bei dem mit dem buchhalterisch betrauten und bevollmächtigten aufzubewahren. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, können empfindliche Geld- und Freiheitsstrafen gegen die Vertretungsberechtigten der Gesellschaft verhängt werden. Soweit die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber nicht selbst ein Office in Bulgarien oder Spanien unterhalten, sondern das Servicepaket von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ über einen externen Serviceleistenden in Anspruch nehmen, dürfen sie in keinem Fall selbst Informationen und Dokumente an das zuständige Finanzamt/ Einnahmenagentur/Hacienda einreichen, da in diesem Fall die zwingend vorgeschriebene Aufbewahrung im Sitz Office oder beim externen bevollmächtigten Vorortresidenten nicht gewährleistet ist. Ausgenommen sind Einreichungen, die durch vorherige Absprache und Vereinbarung unter gleichzeitiger Hinterlegung in schriftlicher Form der Informationen oder einer Kopie der Dokumente im Sitz Office oder beim bevollmächtigten Vorortresidenten vorliegen.

P§6- 5) „IBC GRÜNDERKANZLEI“ ist berechtigt, Postsendungen, die vom Registergericht/Eintragungsagentur/Mercantil, Steuer- und sonstigen Behörden an das Sitz Office der Gesellschaft bzw. des Auftraggebers gesendet werden, zu öffnen und den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Dies kann für sofortiges Handeln gegenüber dem Registergericht/Eintragungsagentur/Mercantil und Steuerbehörden erforderlich sein, da bei einfacher Postweiterleitung nicht zwingend gewährleistet ist, dass gesetzte Fristen eingehalten werden können. Diese Regelung gilt jedoch nur und erst dann, wenn die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber bei „IBC GRÜNDERKANZLEI“ auch das entsprechende Servicepaket bestellt und bezahlt haben.

P§6- 6) „IBC GRÜNDERKANZLEI“ übernimmt grundsätzlich nicht die Annahme und/oder Weiterleitung von Warensendungen. Warensendungen an „IBC GRÜNDERKANZLEI“ werden von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ aussortiert und je nach Fallgestaltung auf Kosten des Zusendenden – verbunden mit der Aufforderung zur Abholung – gelagert oder entsorgt.

P§6- 7) „IBC GRÜNDERKANZLEI“ weist darauf hin, dass alle betroffenen Gesellschaften verpflichtet sind, die einschlägigen geldwäscherechtlichen Bestimmungen einschließlich der Know-your-Customer- und Transparenzpflichten zu erfüllen und insbesondere je nach Fallgestaltung die wirtschaftlich Berechtigten und Personen mit signifikanter Kontrolle zu ermitteln oder gegenüber IBC Gründerkanzlei, sonstigen Verpflichteten und / oder dem Transparenzregister offenzulegen sowie Identitätsprüfungen zu ermöglichen, zuzulassen und /oder durchzuführen. IBC Gründerkanzlei ist grundsätzlich von diesen Verpflichtungen der Identitätsprüfungen Dritter frei zu halten.

§ 7 Schutz des geistigen Eigentums der IBC Gründerkanzlei EOOD/Urheberrecht/Nutzung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von IBC Gründerkanzlei EOOD, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von IBC Gründerkanzlei EOOD an Dritte deren schriftliche Zustimmung. Eine Haftung von IBC Gründerkanzlei EOOD der Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
2. Die Verwendung beruflicher Äußerungen von IBC Gründerkanzlei EOOD zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die IBC Gründerkanzlei EOOD zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

3. IBC Gründerkanzlei EOOD verbleibt an ihren Leistungen das Urheberrecht. Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum von IBC Gründerkanzlei EOOD sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.

§ 8 Haftung

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
Die Firma IBC Gründerkanzlei EOOD haftet nur für Schäden, sofern ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Im Falle einer leichten fahrlässigen Verletzung von Hauptpflichten oder Kardinalpflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, höchstens allerdings bis zu einem Schaden in Höhe der Hälfte von der vereinbarten und bezahlten Projektpauschale / Gesamtpreis der Waren und Dienstleistung die durch IBC Gründerkanzlei EOOD in der Auftragsbestätigung genannt wurden. Bei Computer-Software sowie Datenübertragung über World Wide Web können nach dem aktuellen Stand der Technik Fehler auftreten. Die Firma IBC Gründerkanzlei EOOD kann deshalb einen absoluten fehlerfreien Ablauf nicht sicherstellen. Die Firma IBC Gründerkanzlei EOOD haftet daher nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel Leistungen nicht oder nicht vollständig verfügbar sind. Dies gilt insbesondere für mögliche Fehler bei Datenübertragungen oder fehlerhafter Übertragung von E-Mails. Ausgenommen hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens IBC Gründerkanzlei EOOD.
Soweit sich während des Vertragsverhältnisses Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen durch den Gesetzgeber, sei es in Bulgarien, Spanien oder in der Bundesrepublik Deutschland oder auf der Ebene der Europäischen Union ergeben, oder soweit in diesen Ländern bzw. der Europäischen Union Rechtsprechung ergeht, die Auswirkungen auf die Vertragsverhältnisse der Parteien hat, ist „IBC GRÜNDERKANZLEI“ berechtigt, die Vertragsverhältnisse erforderlichenfalls anzupassen. Treten dadurch ausgelöst erforderliche Mehrleistungen auf ist IBC berechtigt diese angemessen unter Grundlage dieser mit IBC Gründerkanzlei geschlossenen Verträge nachzuberechnen, insbesondere bei Jahresverträgen über die Erbringung von Paketserviceverträgen jeglicher Art.

Präzisierung zu § 8 1.,

P§8-1) „IBC GRÜNDERKANZLEI“ haftet unbeschränkt für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. IBC Gründerkanzlei EOOD haftet nicht für Aussagen die durch den Gesetzgeber durch neue Verordnungen, Gesetze, etc. hinfällig werden. Oder veralteten noch nicht gelöschten Informationen auf seinen Internetseiten. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht sowohl von der bulgarischen, spanischen oder deutschen aber auch europäischen Rechtsprechung regelmäßig geändert und/oder angepasst wird.

P§8-2) Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet „IBC GRÜNDERKANZLEI“ nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischen und unmittelbaren Schaden beschränkt.

P§8-3) Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber sind sich bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme und Datenverarbeitungsanlagen vollkommen fehlerfrei zu entwickeln, zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten in Bezug auf das Medium Internet auszuschließen. „IBC GRÜNDERKANZLEI“ garantiert und gewährleistet nicht die jederzeitige Freiheit von Viren, Schadprogrammen, etc. sowie die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Webseite, Dienste, Leistungen und Erreichbarkeit über das Internet und haftet nicht für diesbezügliche Unterbrechungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

P§8-4) Die Grundsätze der Ziffer 8.3 gelten auch für die Übermittlung von Informationen und Dateien durch Datenfernübertragung. „IBC GRÜNDERKANZLEI“ haftet daher nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ nicht beeinflussbarer technischer Mängel von der Gesellschaft bzw. vom Auftraggeber abgegebene Erklärungen oder Vertragsangebote nicht oder nicht rechtzeitig oder unvollständig bei „IBC GRÜNDERKANZLEI“ eingehen oder von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ versandte E-Mails nicht oder nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft bzw. beim Auftraggeber eintreffen.

P§8-5) Gemäß den Grundsätzen der Ziffern 8.3 und 8.4 haftet „IBC GRÜNDERKANZLEI“ nicht für den Post Lauf an oder von „IBC GRÜNDERKANZLEI“ und dem Sitz Office.

P§8-6) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Ziffer P§8-2 bis P§8-5 gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz), im Fall der Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch IBC Gründerkanzlei.

P§8-7) Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sie sämtliche „IBC GRÜNDERKANZLEI“ zur Verfügung gestellten Adressen und Daten auch anderweitig gespeichert haben und einer regelmäßigen Datensicherung zuführen.

§ 9 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose
Beseitigung von Mängeln, sofern diese von IBC Gründerkanzlei EOOD zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung durch IBC Gründerkanzlei EOOD.

2. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 10.

3. IBC Gründerkanzlei EOOD haftet nicht für Aussagen die durch den Gesetzgeber durch neue Verordnungen, Gesetze, etc. hinfällig werden. Oder veralteten noch nicht gelöschten Informationen auf seinen Internetseiten. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht sowohl von der bulgarischen, spanischen oder deutschen aber auch europäischen Rechtsprechung regelmäßig geändert und/oder angepasst wird.

§ 10 Schadensersatzansprüche und Nachbesserung

1. IBC Gründerkanzlei EOOD Dienstleistungen werden professionell und nach Vorgabe der Vertragspartner ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Vertragspartners bestehen, so ist die Firma IBC Gründerkanzlei EOOD zur Nachbesserung berechtigt.

2. IBC Gründerkanzlei EOOD und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Dienstleistungen oder Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene externe Kollegen. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch 1 Jahr nach dem Anspruch begründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

3. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z. B. eines Kooperationspartners eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes, durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.

§ 11 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

1. IBC Gründerkanzlei EOOD, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen externen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

2. IBC Gründerkanzlei EOOD darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

3. Die Schweigepflicht von IBC Gründerkanzlei EOOD, ihrer Mitarbeiter und der beigezogenen externen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

4. IBC Gründerkanzlei EOOD ist befugt, ihre anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Liefer- oder Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. IBC Gründerkanzlei EOOD gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Der IBC Gründerkanzlei EOOD überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme, etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.

§ 12. Kündigung

Der Vertrag und Auftrag wird für die in der Auftragsbestätigung genannte Zeit für beide Parteien geschlossen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
Nach Beginn der Auftragsausführung durch IBC Gründerkanzlei EOOD ist eine Kündigung oder Rücktritt durch den Auftraggeber nur
auf wichtigen Grund möglich. Die Stornogebühr/Rücktrittsgebühr für nicht begonnene aber erteilte Aufträge beträgt 20% des Angebotspreises laut Auftragsangebot. Nach tätigkeitsbeginn des Auftrages beträgt bei Kündigung die Stornogebühr/Rücktrittsgebühr 50% des Angebotspreises laut Auftragsangebot. Bei Kündigung von Ferngründungsaufträgen beträgt die Stornogebühr grundsätzlich 50% des Angebotspreises auch dann wenn die Gründungsdokumente noch nicht an den Auftraggeber versendet wurden, oder nur elektronisch bzw. auf dem Postwege versendet wurden. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für die IBC Gründerkanzlei EOOD insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner vor, wenn der Vertragspartner Dienstleistungen verlangt, die gegen die guten Sitten verstoßen. IBC Gründerkanzlei EOOD leistet auch keine Beratung zur Steuerhinterziehung. IBC Gründerkanzlei EOOD ist berechtigt jederzeit den Vertrag, insbesondere den Verwaltungssitz und/oder den Verwaltungssekretär Sitz- Service sowie anderen Dienstleistungen/Waren zu kündigen, wenn IBC Gründerkanzlei EOOD darüber Erkenntnis erlangt, dass der Vertragspartner Geschäften nachgeht die zumindest in einem Land der Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten zumindest in einem Land der Europäischen Union verstoßen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass IBC Gründerkanzlei EOOD keinen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass dieses Verdachtsmoment tatsächlich begründet ist. Für die Kündigung des bedarf es keinen besonderen Grund und ist daher jederzeit durch IBC Gründerkanzlei EOOD möglich. Sollte IBC Gründerkanzlei EOOD bzw. ein Lieferant für IBC Gründerkanzlei EOOD den Verwaltungssekretär stellen, und tritt dieser ohne Angaben von Gründen und ohne Fristen zurück, ist der Vertragspartner berechtigt für den bereits bezahlten Sekretär Service 50% des geleisteten Betrages zurück zu verlangen. Das geltend machen von höheren Ansprüchen ist nicht möglich, da der Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages informiert wurde, dass die Kündigung seitens IBC Gründerkanzlei EOOD hinsichtlich u. a. des registrierten Verwaltungssitzes, Verwaltungssekretärs sowie grundsätzlich weiteren Dienstleistungen möglich ist.

§13 Nutzungsbedingungen der IBC Gründerkanzlei EOOD Website

1. Der Inhalt der von IBC Gründerkanzlei EOOD betriebenen Website dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er hat nicht die rechtliche oder steuerliche Beratung zum Zweck. Eine solche Beratung erfolgt ausschließlich durch vertraglich gebundene und zur rechtlichen und steuerlichen Beratung zugelassene Personen. IBC Gründerkanzlei EOOD haftet insbesondere nicht für veraltete noch auf der Website stehenden Informationen, wenn IBC Gründerkanzlei sie für Interessant zur allgemeinen Information platziert. Jeder Besucher der betriebenen Webseiten von IBC Gründerkanzlei ist vor Nutzung oder Anwendung von der bestehenden Gültigkeit zu vergewissern. IBC Gründerkanzlei ist nicht verpflichtet Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen durch den Gesetzgeber, sei es in Bulgarien, Spanien oder in der Bundesrepublik Deutschland oder auf der Ebene der Europäischen Union ergeben, oder soweit sie in diesen Ländern bzw. der Europäischen Union gültig werden diese von den betriebenen Webseiten zu löschen.

Alle veröffentlichten Angebote über die Leistungserbringung sind freibleibend. Für fehlerhafte oder unvollständige Informationen übernimmt IBC Gründerkanzlei EOOD keinerlei Haftung.
Für unverlangt übermittelte, fehlerhafte oder unvollständige Daten übernimmt IBC Gründerkanzlei EOOD keine Verantwortung und behält sich das Recht vor, diese Daten zu vernichten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
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§ 14 Honoraranspruch und Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware / Dienstleistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die IBC Gründerkanzlei EOOD aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum von IBC Gründerkanzlei EOOD. IBC Gründerkanzlei EOOD ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt.

2. IBC Gründerkanzlei EOOD hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Dienst-, Vermittlungs-oder Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

3. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z. B. wegen Kündigung), so gebührt IBC Gründerkanzlei EOOD gleichwohl das vereinbarte Honorar.

4. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die seitens IBC Gründerkanzlei EOOD einen wichtigen Grund darstellen, so hat IBC Gründerkanzlei EOOD nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung ihre bisherigen Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. IBC Gründerkanzlei EOOD kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten von IBC Gründerkanzlei EOOD berechtigen, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht nur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

§ 15 Höhe der Vergütung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, orientiert sich die Höhe der Vergütung und Honorare nach den zur Zeit der Erstellung der Vergütung oder Honorare geltenden allgemeinen "Honorarrichtlinien für Unternehmensberater der BRD"
Bei Pauschalangeboten von Gründungspaketen gilt grundsätzlich der in einem von IBC Gründerkanzlei EOOD schriftlich mitgeteilten Pauschalpreis und ist die Grundlage der Vergütung, welches durch Bestellung bzw. durch Auftragsauslösung mit entsprechender Auftragsauslösender Bezahlung durch den Auftraggeber anerkannt und bestätigt wurde.

§ 16. Lieferung

IBC Gründerkanzlei EOOD ist berechtigt auch Teillieferungen zu erbringen, wen dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner diese innerhalb einer angemessenen Frist abzurufen.
Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten von IBC Gründerkanzlei EOOD - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird IBC Gründerkanzlei EOOD für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird IBC Gründerkanzlei EOOD den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen IBC Gründerkanzlei EOOD auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von IBC Gründerkanzlei EOOD seitens ihrer Vorlieferanten ist IBC Gründerkanzlei EOOD von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Waren/Dienstleistungen getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Keinesfalls kann die IBC Gründerkanzlei EOOD für eine Eintragung ins englische Handelsregister garantieren. Daraus entstehende Folgeschäden für den Auftraggeber können gegenüber IBC Gründerkanzlei EOOD nicht geltend gemacht werden. Die Firmenlieferung innerhalb von 24 Std. ist keine Garantie oder feste Zusage, dass die bestellte Firma auch tatsächlich innerhalb dieses Zeitraumes geliefert wird. Keinesfalls ist IBC Gründerkanzlei EOOD, für die vom Handelsregister in Deutschland variierend gewünschten Unterlagen verpflichtet, diese dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Die Angebote und die darin enthaltenen Unterlagen der IBC Gründerkanzlei EOOD entsprechen Erfahrungswerten, der zur Handelsregistereintragung in Deutschland erforderlichen Unterlagen. Die Firma IBC Gründerkanzlei EOOD ist keinesfalls verpflichtet ergänzend gewünschte Unterlagen seitens des Handelsregisters in Deutschland kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, ergänzend die gewünschten Unterlagen kostenpflichtig bei IBC Gründerkanzlei EOOD in Auftrag zu geben.
IBC Gründerkanzlei EOOD hat das Recht – nach vorheriger Ankündigung – den Verwaltungssitz (Domizil Office) zu verlegen. Die Verlegung muss dem Vertragspartner eine Woche vorher angekündigt werden. Der Vertragspartner kann die Verlegung zustimmen oder verweigern. Verweigert er die Verlegung, so wird der Vertragspartner sich selbst um einen neuen Verwaltungssitz bemühen. IBC Gründerkanzlei EOOD kann in diesem Falle nicht haftbar gemacht werden oder rechtlich belangt werden.
§ 17 Chiffre Angebote

1. IBC Gründerkanzlei EOOD Chiffre-Angebote unterliegen und werden in einer gesonderten Chiffre- AGB geregelt. Bei Bekundung von Interesse solcher Chiffre- Angebote werden diese Chiffre- AGB grundsätzlich angewendet.

§18 Firmen Auftragsgründungen sowie Vorratsgründungen

1. Allgemeine Grundsätze: Die Leistungserbringung erfolgt generell nach Zahlungseingang. Erteilte Aufträge sind verbindlich und binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Tritt bei fortlaufenden Serviceangeboten ein Zahlungsverzug ein, behält sich IBC Gründerkanzlei EOOD das Recht vor, Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche. Alle Leistungen sind von einem Umtausch oder einer Rückgabe ausgeschlossen, da sie speziell für den Auftraggeber erstellt werden. Alle genannten Preise gelten vorbehaltlich eines Irrtums oder Druckfehlers und können jederzeit ohne gesonderte Mitteilung geändert werden. Für die Rechnungsstellung ist der tatsächliche Preis am Tag der Auftragserteilung entscheidend. IBC Gründerkanzlei EOOD ist auch zur Teilerfüllung von Aufträgen berechtigt. Sollten Leistungen sich durch Veränderungen bei Partnerunternehmen oder durch Gesetzesänderungen umgestalten oder komplett wegfallen, so ist IBC Gründerkanzlei EOOD berechtigt die entsprechenden Dienste einzustellen oder in einer gewandelten Weise weiter zu betreiben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht die fortlaufende Leistung zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sowie Einrichtungspauschalen bleiben zahlbar. IBC Gründerkanzlei EOOD behält sich das Recht vor Zahlungen per Kreditkarte abzulehnen. Zeitangaben sind generelle Angaben, Tagesangaben beziehen sich auf reine Werktage, Montag bis Freitags. Verzögerungen berechtigen nicht zu Widerruf oder Rücktritt. Der Auftraggeber ist berechtigt die gelieferte Firma zu nutzen sobald ihm die Unterlagen zugestellt wurden. IBC Gründerkanzlei EOOD haftet nicht für Rechtsgeschäfte des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt IBC Gründerkanzlei EOOD ausdrücklich von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei welche aus einem Auftrag oder aus der Nutzung einer gelieferten Gesellschaft entstehen könnten. Der Auftraggeber ist für die korrekte Übermittlung und Aktualität seiner Angaben, insbesondere Personendaten verantwortlich. Alle Angaben, Daten und Bilder auf den Seiten von IBC Gründerkanzlei EOOD unterliegen dem Urheber- und Copyright von IBC Gründerkanzlei EOOD. Eine Weiterverwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung von IBC Gründerkanzlei EOOD zugelassen. Irrtümer und Druckfehler oder Fehlaussagen bleiben vorbehalten.

2. Alle Dienstleistungen in Spanien, Bulgarien werden durch IBC Gründerkanzlei EOOD selbst angeboten. Im Bereich der ausländischen Firmengründungen und anderer Dienstleistungen tritt IBC Gründerkanzlei EOOD lediglich als Vermittler auf, eine Rechtsberatung findet nicht statt. Die Rechtsberatungen und Firmengründungen finden durch unsere Kooperationspartner in den jeweiligen Ländern statt, dieses sind allgemein Rechtsanwälte und/oder Steuerberater in den entsprechenden Ländern. Ein Vertrag zur Gründung einer Gesellschaft oder Lieferung einer ausländischen Vorratsgesellschaft wird in keinem Falle mit IBC Gründerkanzlei EOOD und dem Kunden abgeschlossen, sondern immer zwischen dem Kunden und unseren Kooperationspartnern in den einzelnen Ländern. IBC Gründerkanzlei EOOD tritt bei der Vertragsschließung als Vermittler und Koordinator auf. IBC Gründerkanzlei EOOD ist Zahlungs-Empfänger und leistet an den Kooperationslieferanten weiter.

3. Kontogründungen werden immer zwischen dem Kunden und der Bank abgeschlossen. IBC Gründerkanzlei EOOD tritt hierbei ausschließlich als Vermittler auf. IBC Gründerkanzlei EOOD vermittelt dabei den Kontakt zu einem renommierten Bankhaus im gewünschten Land, welches die im Angebot genannten Leistungen offeriert. Der Aufbau einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Bank ist von einer Antragsprüfung abhängig. Je nach Land kann die Bank vor der Freischaltung des Kontos eine Einzahlung fordern. Diese ist im Angebotspreis von IBC Gründerkanzlei EOOD nicht enthalten.

Verweigert eine Bank einem vom Auftraggeber bevollmächtigten eine Kontoeröffnung oder die Umwandlung eines Stammkapitalkontos in ein Geschäftskonto innerhalb eines erteiltem Auftrags oder Gründungsverfahrens, auch ohne Angabe von Gründen oder wegen Gründen die in der Person des Auftraggebers (Gesellschafter und/oder Geschäftsführer) bestehen, so ist IBC Gründerkanzlei EOOD nur noch ein weiteres Mal verpflichtet zur Auftragserfüllung eine weitere Bank zur Eröffnung eines Geschäftskontos zu beauftragen. Sollte auch dieser zweite Antrag nicht zum Erfolg führen, ist IBC Gründerkanzlei EOOD berechtigt von diesem Teil des Auftrags zur Erfüllung zu Lasten des Auftraggebers zurückzutreten und der Auftraggeber verzichtet auf die Erfüllung dieses Teils der bestellten Leistung zu seinen Lasten. Der Gründungsauftrag ist grundsätzlich erfüllt wenn die Gesellschaft mit einem zertifizierten Stammkapital-Konto ausgestattet wurde und die Gesellschaft zur rechtsverbindlichen Eintragung gelangt ist.

4. IBC Gründerkanzlei EOOD als Dienstleister oder Dienstleistungsvermittler und seine Vertriebspartner sind keine Banken, Kreditkartenorganisationen, kreditgewährende Unternehmen, Kreditvermittler oder ähnliches. Sie wickeln keine Geldgeschäfte ab und üben kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesen Gesetzes oder E-Geld-Gesetzes aus. Die Aktivitäten des Dienstleistungsvermittlers und seiner Vertriebspartner sind reine Vermittlungstätigkeiten für eine Plastikkarte mit Datenträger sowie Firmengründungsgesellschaften in den jeweiligen Gründungsländern. Der Vertrieb der Debit Karten, Bankkonten usw. erfolgt ausschließlich als eigene Dienstleistung /Vermittlungstätigkeit für die/im Namen der durch die jeweilige(n) Kartenorganisation(en) (bzw. den Card-Processor als Lizenz- und Markeninhaber) autorisierten weltweiten Ausgabestellen (Banken, Po
t u.a.). IBC Gründerkanzlei EOOD als Betreiber dieser Website ist keine direkt von den Markeninhaber beauftragte Ausgabestelle für Debit Karten, Bankkonten usw., sondern leitet lediglich die Bestellungen der Kunden an die dafür berechtigten Stellen weiter und fungiert als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer/Betreiber. Die Geschäftsabschlüsse erfolgen ausschließlich im Firmensitzland des jeweiligen Betreibers der Programme oder am Niederlassungssitz der IBC Gründerkanzlei EOOD

5. Es ist auch hier zu beachten die von IBC Gründerkanzlei EOOD gebotenen Dienstleistungen werden ohne Termingarantie geliefert. Die veröffentlichten Terminangaben sind rein zielorientiert und hängen von vielen Faktoren ab, zum Teil auch ohne Einfluss von IBC Gründerkanzlei EOOD, wie z.B. Handelsregister, Finanzämter etc. Die Dauer der Bearbeitung kann deshalb in keinem Falle Grund für eine Auftragsstornierung und/oder Schadenersatzleistungen sein.

6. Da bei Firmengründungen auch externe behördliche Stellen wie Registergerichte, zum Teil auch Ministerien eine Gründung begleiten und umsetzen oder genehmigen müssen besteht die Gefahr auch einer Ablehnung oder Rückweisung eine Gesellschaft einzutragen oder zu genehmigen. Dadurch können Änderungen in verschiedenen Dokumenten oder Erklärungen dieser externen Behörden, Handelsregister oder Ministerien verlangt werden die nicht im Vorfeld des Gründungsauftrags erkennbar sind. IBC Gründerkanzlei EOOD ist dann nur verpflichtet entsprechende Heilung in Absprache mit dem Auftraggeber zu betreiben, soweit dies möglich ist. Eine weitere Zurückweisung oder Ablehnung zur Eintragung der Firmengründung führt dann zum Abbruch des Auftrags zu Lasten des Auftragsgebers. Ein weiterer Heilungsversuch würde nur nach weiterer Kostenvereinbarung zwischen Auftraggeber und IBC Gründerkanzlei EOOD möglich.

Erfolgt eine Ablehnung einer Behörde, dem Registergericht einem Ministerium oder der der Justiz zur Eintragung, die in der/den Personen (Gesellschafter/Geschäftsführer) an der Gründung beteiligten begründet sind, ist IBC Gründerkanzlei EOOD berechtigt den erteilten Auftrag zu Lasten des Auftraggebers ohne Anspruch auf Erfüllung des Auftrags abzubrechen. In einem solchen Fall steht IBC Gründerkanzlei EOOD die volle vereinbarte Auftragssumme zu.

§ 19 Juristische Ausführungen und Aussagen

Sofern juristische Ausführungen auf einer Homepage oder Webseite und/oder einer anderen Homepage von IBC Gründerkanzlei EOOD getroffen werden, sind diese Ausführungen von den Kooperations-Partner-Anwälten in den jeweiligen Ländern formuliert und lediglich von uns übernommen worden. Für die Richtigkeit dieser Ausführungen sind IBC Gründerkanzlei EOOD oder seine Mitarbeiter in keinem Falle verantwortlich.
2. Bei Nutzung der Telefonhotline oder E-Mail durch Interessenten gilt grundsätzlich, es werden keine Rechts oder Steuerberatungen gegeben.
Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche oder rechtliche Angelegenheiten fallen somit nicht unter den IBC Gründerkanzlei EOOD- Beratungsbereich und werden auch nicht angeboten. Sollten von IBC Gründerkanzlei EOOD Mitarbeitern auf Fragen des Interessenten gültige Gesetze, Vorschriften oder Publikationen genannt oder aus deren Inhalt zitiert werden ist dieses keine ersetzende Rechts- oder Steuerberatung sondern nur Hinweise auf zu beachtende Grundlagen im Zusammenhang einer Firmengründung oder Kauf einer solchen.

§20 Vorbehalte seitens IBC Gründerkanzlei EOOD bei Firmengründungen

1. IBC Gründerkanzlei EOOD behält sich das Recht vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Auftraggebers den Gründungs- oder Lieferauftrag zu kündigen oder abzulehnen. IBC Gründerkanzlei EOOD behält sich vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Auftraggebers Treuhandverhältnisse zu kündigen sowie Verwaltungstätigkeiten einzustellen. Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung IBC Gründerkanzlei EOOD über Kontaktmöglichkeiten und Wohnsitzänderungen zu informieren. Auch bei anonym gegründeten Gesellschaften ist der Auftraggeber für die rechtzeitige Erstellung von Steuererklärungen sowie für die Zahlung der Steuern allein verantwortlich. Die jährlichen Verwaltungsgebühren werden im Turnus von 12 Monaten, beginnend mit dem Tag der Auftragserteilung fällig. Wird die Gesellschaft vor einem neuen Fälligkeitstag gelöscht, fallen die Verwaltungsgebühren nicht an. Eine Firmenlöschung kostet 890,- Euro. Sollte ein Wunschname bereits vergeben oder aus sonstigen Gründen nicht genehmigungsfähig ist, ist der Auftraggeber verpflichtet IBC Gründerkanzlei EOOD mindestens 3 alternative Namen zu übermitteln. Der Auftrag bleibt weiter bestehen. Es entstehen keine Mehrkosten für den Auftraggeber.

2. Bankkonto und Haftung

Es liegt grundsätzlich im Ermessen der Bank, den durch persönlich gestellten oder über uns per Vollmacht gestellten Antrag auf Stammkapital Kontoeröffnung und Zertifizierung zu genehmigen oder abzulehnen. IBC Gründerkanzlei EOOD Aufgabe besteht darin, den Antragsteller und das zu gründende Unternehmen der vom Auftraggeber gewünschten Bank vorzustellen und durch den zur Gründung der Gesellschaft benötigten Stammkapital Kontoeröffnungsprozess aktiv zu begleiten. IBC Gründerkanzlei kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass das benötigtes Stammkapital-Gesellschaftskonto durch die gewünschte Bank genehmigt und erfolgreich eröffnet und zertifiziert wird. IBC Gründerkanzlei garantiert aber bei einer Ablehnung durch die gewünschte Bank, bis zu drei weitere Anträge bei Banken zu stellen. Sollte auch hier jeweils eine Ablehnung erfolgen, wird IBC Gründerkanzlei die Bemühungen zur Kontoeröffnung einstellen. IBC Gründerkanzlei ist dann nur verpflichtet den vertraglichen Anteil max. 120,-€ aus dem vereinbarten Paketpreis, laut erteilten Auftrag, zurück zu zahlen. Alle anderen Paketleistungen bleiben davon unberührt. Im Falle dass nur ein Stammkapital eröffnet wird, aber nach Eintrag der Gesellschaft die Umwandlung des Stammkapitalkontos in ein Giro/Geschäftskonto von der Bank dann abgelehnt wird, hat IBC Gründerkanzlei den erteilten Gründungsauftrag voll erfüllt.
IBC Gründerkanzlei weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Bank das Recht besitzt, ohne Angaben von Gründen eine Kontoeröffnung ablehnen kann. Oder darüber hinaus weitere Dokumentationen, Übersetzungen oder auch zusätzliche Beglaubigungen vom Antragsteller anfordern kann, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein könnte, die nicht im Paketpreis enthalten sind. Diese Kosten sind vom Auftraggeber dann bereit zu stellen um den Antrag weiter betreiben zu können. Unvollständige Anträge oder nicht korrekt ausgefüllte Formulare oder Vollmachten können den Kontoeröffnungsprozess hinauszögern oder verhindern. Bei Ablehnungen der Bank die in der antragsstellenden Person liegen oder vom Antragssteller unkorrekte Daten zur Person gemacht wurden, übernimmt IBC Gründerkanzlei keine Haftung. Wenn durch so einem Fall die Gründung der Gesellschaft nicht beendet oder abgebrochen werden muss gilt der Gründungsauftrag seitens IBC Gründerkanzlei EOOD als Erfüllt und hat auf 75% des vereinbarten Paketpreises Anspruch. Welcher vom Auftraggeber zu leisten ist.

3. Bei Büroservice durch IBC Gründerkanzlei EOOD behält sich IBC Gründerkanzlei EOOD das Recht vor, bei illegal anmutenden Aktivitäten des Auftraggebers Büroserviceleistungen einzustellen. Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung IBC Gründerkanzlei EOOD über Kontaktmöglichkeiten und Wohnsitzänderungen zu informieren. IBC Gründerkanzlei EOOD haftet nicht für ein- oder ausgehende Nachrichten oder Sendungen. Serviceleistungen im Bereich Domizil, Post oder Telefon werden grundsätzlich nur durch Vorauszahlungen einer Pauschale geleistet. Die Höhe ist vor Vertragsabschluss festzulegen. Bei Überschreiten der festgelegten Leistungen ist eine Nachberechnung innerhalb von 14 Tagen zu leisten ansonsten IBC Gründerkanzlei EOOD sich vorbehält die Serviceleistungen sofort einzustellen.

4. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung der Jahresgebühren in anhaltendem Zahlungsverzug, so ist IBC Gründerkanzlei EOOD berechtigt, Ihre Leistungen einzustellen (z.B. Post nicht länger weiterzusenden, den Services oder eine andere auf Kosten der von IBC Gründerkanzlei EOOD bestellte Gesellschaft abzuberufen sowie die Verwaltungsvereinbarung zu kündigen und dies jeweils dem zuständigen Handelsregister mitzuteilen). Hierfür entstehende Kosten werden dem Auftraggeber berechnet und erhöhen die offene Gesamtforderung entsprechend. Das zuständige Handelsregister wird auf die Mitteilung und Abberufung von Treuhandgeschäftsführenden und die Kündigung des Verwaltungssitzes in der Regel mit der Eröffnung eines Verfahrens bis hin zur Firmenlöschung reagieren. Die IBC Gründerkanzlei EOOD übernimmt keine Verantwortung für dadurch entstehenden finanziellen Schaden des säumigen Schuldners, z.B. durch die entstehende persönliche Haftung nach Auflösung der Gesellschaft.

5. Bei Auftraggebern, die bei Fälligkeit der erforderlichen Jahresmeldungen laut den Ihnen ausgehändigten Unterlagen nicht mehr erreichbar sind oder schlicht die notwendigen Informationen zur Durchführung der Meldungen nicht übermitteln, erklären Ihr Einverständnis, dass eine eventuell im Servicevertrag schon im Voraus bezahlte Meldung zur Abberufung eines Treuhänders zur Geschäftsführung etc. (siehe oben) genutzt wird bzw. müssen die Kosten für diese letzte erforderliche Jahresmeldung vor Beendigung des Vertragsverhältnisses tragen.

§ 21 Verlässlichkeit von Dokumenten

IBC Gründerkanzlei EOOD verlässt sich, bei vom Auftraggeber erteilten Auskünften und ausgehändigten Dokumenten, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Auftraggeber stellt IBC Gründerkanzlei EOOD von sämtlichen, ggf. aus der Unrichtigkeit von Angaben resultierenden Ansprüchen frei.
In keinem Fall haftet IBC Gründerkanzlei EOOD wegen in ihren Konzeptionen oder Webeaussagen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt IBC Gründerkanzlei EOOD bereits jetzt von jeglicher diesbezüglichen Haftung frei, dies gilt auch hinsichtlich etwaiger IBC Gründerkanzlei EOOD entstehenden Schadenersatzverbindlichkeiten und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung.

Sollte in Dokumenten die vom Auftraggeber bereitzustellen sind, insbesondere in Dokumenten der mitwirkenden Gesellschafter oder Geschäftsführer zu einer Beanstandung durch Behörden, Ministerien oder der Justiz führen ist IBC Gründerkanzlei EOOD berechtigt den erteilten und bestätigten Auftrag zu Lasten des Auftraggebers abzubrechen und IBC Gründerkanzlei EOOD auf offene Zahlung der Auftragssumme Anspruch hat.

§ 22. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort

1.Für alle Rechtsbeziehungen zwischen IBC Gründerkanzlei EOOD und dem Kunden/Vertragspartner gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht von Bulgarien unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen. Bei Exportgeschäften gelten zusätzlich die internationalen Regeln über die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln (Incoterms). Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist Bulgarien. Darüber hinaus ist IBC Gründerkanzlei EOOD berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitz sowie die Vertragspartner auch am Ort Ihrer ordnungsgemäßen Niederlassung zu verklagen. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde oder Auftraggeber keinen Gerichtsstand in Bulgarien hat oder Wohnsitz sowie sein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Bulgarien. IBC Gründerkanzlei EOOD kann den Gerichtsstand auch an den Ort ausländischer Niederlassungen innerhalb der EU Mitgliedsstaaten verlegen und vereinbaren.

§ 23 Klarstellung über Beratungsinhalt über Hotline oder E-Mail

1. Bei Nutzung der Telefonhotline oder E-Mail durch Interessenten gilt grundsätzlich, es werden keine Rechts oder Steuerberatungen gegeben.
Es werden weder Rechts- noch Steuerberatung durchgeführt. Steuerliche oder rechtliche Angelegenheiten fallen somit nicht unter den IBC Gründerkanzlei EOOD- Beratungsbereich und werden auch nicht angeboten. Sollten von IBC Gründerkanzlei EOOD Mitarbeitern auf Fragen des Interessenten gültige Gesetze, Vorschriften oder Publikationen genannt oder aus deren Inhalt zitiert werden sind dieses keine ersetzende Rechts- oder Steuerberatung, sondern nur Hinweise auf zu beachtende Grundlagen im Zusammenhang einer Firmengründung oder Kauf einer solchen.

§ 23 Salvatorische Klausel.

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind sich einig, dass unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen sind, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

2. Ergänzend gelten für vermittelte Lieferungen und Leistungen die Bestell- und Lieferbedingungen des jeweiligen Anbieters in der jeweils aktuellen Fassung. Auf Wunsch des Kunden bemühen wir uns, diese in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung zu stellen.

3. Die in den AGBs enthaltenden Inhalte der Paragrafen sind teilweise mehrfach und überschneidend zur Präzisierung eingesetzt oder geregelt um größere Klarheit zu erreichen. Jeder Paragraf behält jedoch seine einzelne Bestimmung und Wirksamkeit, ansonsten die Regelung zu § 23 zu 1. zur Anwendung kommt.

Stand 01.04.2020

IBC GRÜNDERKANZLEI EOOD"
Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und der Infrastruktur, welche von IBC Gründerkanzlei EOOD“ gegenüber ihren Vertragspartnern erbracht werden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

Beachten Sie das wir Bestellungen die sich auf zurückliegende Zeiträume vor Aktualisierung unserer jeweils aktuellen AGB beziehen nicht akzeptieren können.

Das betrifft insbesondere Gründungs-Paketangebote.






IBC Gründerkanzlei EOOD und Partner"

Unsere AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und der Infrastruktur, welche von IBC Gründerkanzlei EOOD UND PARTNER“ gegenüber ihren Vertragspartnern erbracht werden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

Beachten Sie das wir Bestellungen die sich auf zurückliegende Zeiträume vor Aktualisierung unserer jeweils aktuellen AGB beziehen nicht akzeptieren können.

Das betrifft insbesondere Gründungs-Paketangebote.

Teil der AGB der IBC Gründerkanzlei EOOD und Netzwerk Partner

Verbindlicher-Hinweis: Bankkonto
Es liegt grundsätzlich im Ermessen der Bank, den durch Sie persönlich gestellten oder über uns per Vollmacht gestellten Antrag auf Stammkapital Kontoeröffnung und Zertifizierung zu genehmigen oder abzulehnen. Unsere Aufgabe besteht darin, Sie und Ihr zu gründendes Unternehmen der gewünschten Bank vorzustellen und Sie durch den zur Gründung der Gesellschaft benötigten Stammkapital Kontoeröffnungsprozess aktiv zu begleiten. Wir können jedoch keine Garantie dafür geben, dass Ihr benötigtes Stammkapital-Gesellschaftskonto durch die gewünschte Bank genehmigt und erfolgreich eröffnet und zertifiziert wird. Wir garantieren Ihnen aber bei einer Ablehnung durch die gewünschte Bank, bis zu drei weitere Anträge bei Banken zu stellen. Sollte auch hier jeweils eine Ablehnung erfolgen, müssen wir die Bemühungen zur Kontoeröffnung einstellen. Wir sind dann nur verpflichtet den vertraglichen Anteil max. 120,-€ aus dem vereinbarten Paketpreis, laut erteilten Auftrag, zurück zu zahlen. Alle anderen Paketleistungen bleiben davon unberührt. Im Falle dass nur ein Stammkapital eröffnet wird, aber nach Eintrag der Gesellschaft die Umwandlung des Stammkapitalkontos in ein Giro/Geschäftskonto von der Bank dann abgelehnt wird, haben wir den erteilten Gründungsauftrag voll erfüllt.
Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Bank das Recht besitzt, ohne Angaben von Gründen eine Kontoeröffnung ablehnen kann. Oder darüber hinaus weitere Dokumentationen, Übersetzungen oder auch zusätzliche Beglaubigungen von Ihnen anzufordern kann, was für Sie mit zusätzlichen Kosten verbunden sein könnte, da nicht im Paketpreis enthalten. Die Darstellungen auf dieser Seite dienen Ihrer Orientierung und besitzen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtum sind vorbehalten. Unvollständige Anträge oder nicht korrekt ausgefüllte Formulare oder Vollmachten können den Kontoeröffnungsprozess hinauszögern oder verhindern.

Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

( an IBC GRÜNDUNGSKANZLEI EOOD Todorini Kukli 1b BG-1505)


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail [email protected] ) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die zur Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Inhalt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung

IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.