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Thema Lizenzen: Hier Transportlizenz

Thema Lizenzen: Hier Transportlizenz

In 2012/13 hatten wir Gesellschaftgründungen die zur Beantragung einer Transportlizenz in Bulgarien führten.
Dabei wurden die Voraussetzungen zur Erlangung der Lizenz erarbeitet.
Da in den Folgejahren weitere Anfragen an uns und Netzwerkpartner gestellt wurden nehmen wir hier die erarbeiteten Informationen im Archiv zur Info mit auf.

In 2012 hatten wir Gesellschaftgründungen die zur Beantragung einer Transportlizenz in Bulgarien führten.
Dabei wurden die Voraussetzungen zur Erlangung der Lizenz erarbeitet.
Da in den Folgejahren weitere Anfragen an uns und Netzwerkpartner gestellt wurden nehmen wir hier dei erarbeiteten Informationen im Archiv mit auf.

Welche Voraussetzungen müssen also erfüllt werden,
damit in Bulgarien eine gemeinschaftliche Lizenz zur Ausübung des Personen- und Güterverkehrs beantragt und ausgestellt werden kann?

Grundsätzliches: Laut Art. 2 Abs.1 der VERORDNUNG NR. 11 für grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr vom 31. Oktober 2002, kann von jedem Einzelkaufmanns oder jeder Gesellschaft durchgeführt werden, die im Besitz einer Gemeinschaftslizenz und beglaubigte Abschriften davon, ausgestellt von dem bulgarischen Minister für Transport, Informationstechnologien (IT) und Nachrichten oder eine von ihm bevollmächtigte Amtsperson, ist.

Eine Gemeinschaftslizenz zur Ausführung von einer grenzüberschreitenden Beförderung, wird einem antragsstellenden Spediteur dann ausgestellt, wenn er folgenden Voraussetzungen erfüllt:Zuverlässigkeit (also guten Ruf) Eine Anforderung der Zuverlässigkeit wird dann erfüllt, wenn der Leiter der zukünftigen Transporttätigkeit des Unternehmers (Einzel Kaufmann oder juristische Person Gesellschaft) nicht für Straftaten verurteilt worden ist und sein Recht zur Ausübung der Transporttätigkeit nicht kraft eines Urteils entzogen wurde.Kompetenz NachweisDie Anforderungen einer Kompetenz werden als gegeben angesehen, wenn der zukünftige Leiter der Tätigkeit, Kenntnisse und Erfahrung nachweisen kann.

Erworben durch eine belegte Ausbildung oder in der Praxis darüber erfolgreich Prüfungen in bestimmten Fachrichtungen hat und mindestens Abitur hat.

Diejenigen, die erfolgreich die Prüfung laut Abs. 1 belegt haben, wird ein Zeugnis über professionelle Kompetenz von dem geschäftsführenden Direktor der Agentur für Verwaltung der Kraftfahrzeuge oder eine von ihm bevollmächtigten Person ausgestellt. Das Zeugnis darüber ist unbefristet.

Die Prüfungen bezüglich der professionellen Kompetenz werden bei der Agentur für Verwaltung der Kraftfahrzeuge in Bulgarien durchgeführt.

Achtung: Die Anforderungen für die Kompetenz sind auch erfüllt, wenn der Leiter des zukünftigen Transportbetriebs im Besitz eines solchen Zeugnisses ist, welches von einem zuständigen Organ einem EU-Staat ausgestellt wurde.

Die Transporttätigkeit soll dauerhaft und tatsächlich von einer Person, die im Besitz eines Kompetenzzeugnisses ist, durchgeführt werden.

Achtung: Eine Person, die ihre Kompetenz durch ein Zeugnis nachweisen kann, kann nicht mehr als zwei Transportbetriebe für internationale Beförderung von Personen und Fracht leiten.Nachweis der finanzielle Stabilität:Als Finanziell stabil gelten solche Personen, die über genügend Mittel verfügen, mit welchen sie den entsprechenden Anfang und Existenz des Transportbetriebs garantieren können;

Als Mindes Kapital dafür ist der Betrag von € 9000 in BGN für das erste Kraftfahrzeug vorgesehen und für jedes weitere – den Gegenwert von € 5000 in BGN.

Die Anforderung für eine finanzielle Stabilität ist erfüllt, wenn der bulgarische Indexwert der finanziellen Stabilität („fS“) höher oder gleicher als Eins ist.

Als finanziell instabil werden Personen eingestuft, deren Index für finanzielle Stabilität niedriger als eine Eins ist. Negativ gelten offene Steuerbeträge und Versicherungen die vorhanden sind.

Eine Ausnahme stellt nur der Fall dar, in welchem diese gestundet oder Ratenzahlungen gemäß der Vorgaben der Steuer- und Sozialprozessordnung vereinbart wurden.

Die finanzielle Stabilität wird bei Antragsstellung oder Verlängerung einer Gemeinschaftslizenz nachgewiesen.Errichtung einer Niederlassung in Bulgarien Diese Voraussetzung sieht vor, dass die Person tatsächlich und dauerhaft laut Art. 5 der (EG) Verordnung Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und BG Rates vom 21.10.2009 für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates in Bulgarien ansässig ist.
Achtung: Wenn der Kraftverkehrsunternehmer nicht über eine eigene oder gemietete Werkstätte selbst verfügt, hat er mit den Reparaturen und Wartung aller Fahrzeuge, mit denen die Transporte durchgeführt werden. Natürlichen oder juristischen Personen, die solchen Dienstleistungen anbieten, zu beauftragen.
Die Anforderung zur Niederlassung innerhalb Bulgariens wird anhand Einreichung einer Erklärung nachgewiesen.

Die erforderliche Bankgarantie muss folgende Bedingungen erfüllen:

A) Die Garantie muss zu Gunsten der Person, die die Ausstellung der Lizenz beantragt, ausgestellt werden;

B) Die Garantie mit einer Frist von mind. einem Jahr gültig sein;

C) Garantie darf nicht veränderbar oder aufhebbar sein, ohne Zustimmung der Agentur

D) Die Garantie muss von einer inländischen Bank ausgestellt sein.

Achtung: die Ausstellende Bank muss eine Lizenz zur Ausübung von Bankangelegenheiten, ausgestellt von der Bulgarischen Nationalbank gemäß des Gesetzes für die Bankinstitutionen zugelassen sein, oder von einer Bank, die eine solche von einem zuständigen Organ eines EU-Mitgliedstaates hat.

Ein Versicherungsvertrag muss den folgenden Voraussetzungen entsprechen: nach Abschnitt II, Buchstabe A, Punkt 3,8,9, 13 und 16 der Anlage 1 des bulgarischen VersGB; das versicherte Vermögen muss Eigentum der lizenzbeantragenden Person sein;die Versicherungssumme darf nicht niedriger als das Kapital, die der Unternehmer zur Verfügung haben sollte, ausfallen;

der Versicherungszeitraum muss mindesten bei Antragstellung noch 1 Jahr betragen.

Ein Antragsteller hat den Lizenz-Antrag zur Ausstellung der Gemeindelizenz zur Ausübung von grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr an den Minister für Transport, Informationstechnologien (IT) und Nachrichten zu richten und folgende Unterlagen dazu einzureichen:Unterlagen gem. Art. 6 Abs.7 über finanzielle Sicherheit, die das Vorliegen der notwendigen Geldmittel nachweisen;

Führungszeugnis der geschäftsleitenden Person;Kopie der Bescheinigung über die professionelle Kompetenz des Unternehmers.

Eine nationale Bescheinigung aus Bulgarien oder eine eines anderen EU-Staates,

Eine Erklärung/Mietvertrag für das Vorliegen eines eigenen oder gemieteten Parkplatzes mit genauer Anschrift;Kopie des Anstellungsvertrags der geschäftsleitenden Person;Kopie der angenommenen und abgelehnten Auskünfte vom Finanzamt gem. Art. 62 Abs. 4 des bulgarischen Arbeitsgesetzbuches der geschäftsleitenden Person;Erklärung zur Niederlassung innerhalb der Republik Bulgariens.

Ein Lizenz-Antrag kann auch mit einer qualifizierter elektronischen Unterschrift gezeichnet werden oder auch elektronisch, gemäß des Gesetzes über elektronische Unterlagen und Unterschriften beim Amt also Minister für Transport eingereicht werden.

Antragslaufzeit:

Innerhalb von 30 Kalendertage ab Einreichung der Antrags-Unterlagen erfolgt in der Regel die Ausstellung oder Ablehnung einer Gemeindelizenz zur Ausübung von grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr und deren beglaubigten Abschriften von dem Minister für Transport, Informationstechnologien (IT) und Nachrichten oder von einer von ihm bevollmächtigten Person.

Die Gemeindelizenz hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Die Lizenz und ihre beglaubigten Abschriften sind grundsätzlich persönlich auf eine Personausgestellt und können nicht übertragen werden.

Eine Verlängerung der Gemeindelizenz kann jeweils vor Ablauf mit einem erneuten Antrag gemäß Anhang 11a der Verordnung beantragt werden.

Es ist dringend zu beachten, dass nach Ausstellung der Gemeindelizenz zur Ausübung von grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr noch zusätzlich Anforderungen an den Spediteure/Fahrer bestehen, die einzuhalten sind.

Archiv Hinweis

Archiv Hinweis:
Die im Archiv gesammelten und da gestellten Artikel, Abhandlungen und Infos sowie Links zu anderen Seiten, sowohl von Kanzleipartner aus dem Kanzlei-Netzwerk und verbundenen externen Serviceanbietern, stammen zum Teil aus den Startjahren 2004 in Bulgarien/Sofia. Die Inhalte können daher zum Teil nicht den aktuellen Sachstand beschreiben. Daher können wir für diese im Archiv gesammelten Inhalte keine Haftung oder Gewähr auf Aktualität und Richtigkeit übernehmen.
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Gedanken zu Folgen der GmbH Verschuldung

Schulden müssen nicht zwingen Erfolglosigkeit einer GmbH bedeuten

Es muss nur ein wichtiger Kunde oder Geschäftspartner ausfallen, oder die Folgen der Corona-Krise zuschlagen, schon ist die GmbH in ernsthafter Schieflage.

Das heißt aber noch lange nicht, dass die betreffende GmbH deshalb grundsätzlich insolvent oder ohne Erfolg wäre.

Wahr ist aber, dass diese Schulden sich störend auf den Geschäftsablauf auswirken und sogar so viel Zeit beanspruchen, dass das ansonsten erfolgreiche Geschäft ebenfalls darunter leidet.

Ein Unternehmen das nur noch für die Schulden oder Verbindlichkeiten schuftet und da ist, sollte dringend auf seine Wirtschaftlichkeit überprüft werden.

Wenn bei der Prüfung sich herausstellt, dass das Unternehmen ohne Schulden rentabel arbeiten könnte oder gar nach Wegfall der Altlasten einen beachtlichen Gewinn erwirtschaftet würde.

Ja dann sollte ernsthaft darüber nachgedacht werden eine Lösung zu suchen.

Oder die GmbH ist so tief in den Schulden, dass es ohnehin nicht mehr lohnt.

Leider verfolgen aber viele Gesellschafter und Geschäftsführer das „Prinzip Hoffnung“ und warten viel zu lange.

Nur, der Unternehmer der alles schon im Vorfeld richtig durchdenkt, könnte seine marode und verschuldete GmbH erfolgreich noch mit einem blauen Auge liquidieren oder samt Schulden ohne Haftungsrisiko in eine Insolvenz anmelden, ohne weitere Haftungsrisiken für den Gesellschafter gegebenenfalls auch noch für den Geschäftsführer.

Wenn dann noch eine „Auffanggesellschaft“ da ist, die den rentablen Geschäftsbetrieb übernehmen kann, könnte das die Lösung sein um ein jahrelanges dahinsiechen erfolgreich zu beenden.

Eine solche Lösung wird jedoch nur zu selten durchdacht, obwohl das den berühmten Satz

„lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“ sehr genau trifft.

Ein altgedienter Konkursverwalter sagte mal, er hat nie verstanden, das sich die Unternehmer oft Jahrzehnte lang quälten um die beim Firmenaufbau gemachten Schulden abzuarbeiten, ohne davon jemals losgekommen zu sein, sondern darin umkamen.

Dabei stellte er häufig fest, ohne die Altlasten und stetig angewachsenen Schulden, wäre der Betrieb ein lohnender Geschäftsbetrieb gewesen.

Für einen Neuanfang war es leider auch zu spät weil der Zeitpunkt verpasst wurde.

Treuhänder Gesellschaft

Seid vielen vielen Jahren ist es auch an der Tagesordnung Firmen durch Treuhänder verwalten und führen zu lassen.
Diese völlig legale Möglichkeit auch als kleiner oder großer Unternehmer so eine Inlands-/Auslandsfirma zu erwerben oder zu gründen ist in den Augen einiger Kritiker unseriös. Sie sprechen gerne von Strohmännern oder unterstellen undurchsichtige Machenschaften. Wer die faktische Geschäftsführung ist, ist zugegebener Weise für außenstehende oft nicht festzustellen.
Doch nun zu unterstellen dies sei illegal geht völlig an der Sachlage der gesetzlichen Zulässigkeit vorbei

Ein bekannter Wirtschaftsfachmann erklärte mal, jede Inhaberaktie einer Aktiengesellschaft sei ein geheimer Treuhandvertrag.
Die Satzung und der Gesellschaftszweck einer AG regelt die Grundlagen.
Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschafter, die er bei einer Inhaberaktie meist nicht kennt,
aber so das Vermögen eines anonymen Aktionärs/ Treugebers verwaltet.

In der Regel wird in den Treuhandverträgen genau so geregelt wie und wer die Geschäfte führt, wer wirtschaftlicher und begünstigter Inhaber der treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile ist.

Die Verschwiegenheitspflicht von Treuhändern ist in vielen Ländern gesetzlich garantiert und geregelt.
Wer in diesen Ländern dagegen verstößt wird stafrechtlich verfolgt und hart bestraft.
Der Berufsstand ist sehr häufig auch an Berufsausbildung und Sachkenntnis gebunden. Doch auch Leien können treuhänderisch Vermögen und Geschäftsführungen übernehmen.
Es versteht sich von selbst das strafrechtlich relevante Tatbestände auch strafrechtlich verfolgt werden können, und zur Offenlegung von Treuhandverhältnissen führt. Die unterschiedlichen Meinungen und Gesetze der Länder zur Treuhänderverschwiegenheit sind natürlich Zankapfel der Kritiker und Strafverfolger.
Was in dem einem Land strafrechtlich ist, ist in einem anderen Land gesetzeskonform und straffrei.
Die Globalisierung ist hier noch sehr weit von einer Gleichbehandlung unter den Ländern entfernt.
Fakt ist, wer in Deutschland zum Beispiel bei einer sogenannten Eidesstattlichen Versicherung,
oder bei der Steuererklärung Auslandsvermögen oder Einkommen verschweigt
macht sich nach verschiedenen deutschen Gesetzen strafbar.

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