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Die Bulgarische Gesellschaftsgründung
wir gründen für Sie eine bulgarische
Europa GmbH

Seit 01.01.2007 Mitglied der Europäischen Union

Bulgarien ist 01.01.2007 Mitglied in der Europäischen Union (EU) und nimmt seitdem am freien Warenverkehr, an Dienstleistungen sowie der wichtigen Personenfreizügigkeit und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.
Im Vergleich zu anderen EU-Staaten hat Bulgarien eine der niedrigsten Körper-Steuersatz. Das bedeutet ein Steuerparadies innerhalb der europäischen Union. Dieser Steuersatz liegt bei gerade mal 10 % auf Unternehmensgewinne und einen nur einheitlichen Steuersatz von 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen.

Standort Bulgarien

Bulgarien hat einer sehr guten Lage im Südosten Europas. Ein weiterer Vorteil, Bulgarien befindet sich in der Nähe zu Rumänien, Russland und der Ukraine, der Türkei und Griechenland sowie dem Nahen Osten.

Legalität

Häufig denken Unternehmer Auslandsgesellschaften sind so Illegale Gesellschaftsgründungen oder Briefkastengesellschaften zur Steuerhinterziehung.
Das stimmt allerdings meist nur wenn es sich um Offshore Länder handelt.
Unser Kanzlei Netzwerk gründet und betreut nur Bulgarische Gesellschaften, die einer steuerlichen Prüfung in Bulgarien standhalten und rechtlich einwandfrei und angemessen betrieben werden können.
Dies explizit im Geschäftsverkehr innerhalb der Europäischen Union und weltweit.
Der gesamte Gründungsakt wird in Bulgarien anwaltlich begleitet. Auch die Verwaltung sowie steuerliche, buchhalterische Betreuung erfolgt von in Bulgarien ansässigen registrierten Personen und Gesellschaften.

Rechtssicherheit: Niederlassungsfreiheit

Über allem schwebt das hohe Rechtsgut der
EU-Niederlassungsfreiheit, so dass eine bulgarische
GmbH und nachvollziehbare Hinweise auf eine dortige Geschäftstätigkeit im Normalfall das Bestehen einer Schein- oder Briefkastenfirma ausschließen – selbst wenn in Bulgarien nur eine Minimalausstattung vorhanden ist!
Sprechen Sie mit uns wir haben die entsprechenden Mittel und Erfahrungen.


Link http://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/40/niederlassungsfreiheit-und-dienstleistungsfreiheit

Wer darf eine Gesellschaft in Bulgarien gründen.

Man muss nicht in Bulgarien wohnen oder ansässig sein um eine Firma zu gründen. Bulgarien erlaubt jedem EU-Bürger ein Unternehmen zu besitzen und zu leiten. Trotzdem können zwecks Identitätsschutzes auch Treuhänder eingesetzt werden. Wichtig ist jedoch, dass der Geschäftssitz vor Ort, in Bulgarien ansässig ist, oder eine Betriebsstätte besteht. Wir vermieten Ihnen ein reales Büro und richten eine Betriebsstätte ein, die alle steuerlichen Anforderungen zweifelsfrei erfüllt.

Wir halten uns an folgende Grundlagen:

> Rechtssichere zweisprachige Gründungen per Anwalt
> Klare garantierte Kosten im verbindlichem Gründungsangebot
> Kosten-Transparenz der Folgekosten der neugegründeten Gesellschaft
> Nach Gründungsabschluss absolute Kanzlei oder Partner-Wahlfreiheit
für Steuer, Buchhalterische oder Office Vertragspartner.
> Für alle Anforderungen die passende Lösung zu finden

Mit dieser Strategie sind das Kanzlei Netzwerk bereits seit über 13 Jahren in Bulgarien/Sofia positioniert. Das Kanzlei Netzwerk ist bestrebt, dass jeder Mandant zufrieden ist und mit seiner Firmengründung keine Risiken eingeht, sondern mit einer legalen bulgarischen Firmengründung nicht nur eine Steuerersparnis erzielt. Eine Firma zu betreiben, die einen echten Geschäftsbetrieb in Bulgarien aufnimmt, verursacht dadurch natürlich Kosten für Sitz und Domiziloffice, braucht auch eine buchhalterische sowie steuerliche Betreuung.
Das ist die Grund-Formel, um nicht nur eine legale Steuerersparnis zu erzielen sondern erfolgreich den bulgarischen Standort zu nutzen.

Kostenabdeckung Pasispaket

Gründungskosten (die durch Gründungspakete abgedeckt werden)

Prüfung und Beantragung des Firmennamens

Erstellung der Gründungsunterlagen

Einzahlung und Zertifizierung des Stammkapitals

Staatliche Gebühren

Noterielle Beurkundung in Bulgarien

Eintrag im bulgarischen Handelsregister

Erstellung der Übersetzungen aller Dokumente

Registrierung/Beantragung der EU-USt.-Ident.-Nr.

Einfacher beglaubigter Registerauszug

Zusätzliche einmalige Gründungskosten

Stammkapitaleinlage (Mindest Paketeinlage)
Bankzertifiziert durch Vorort-Resident (Anwalt)

 

Kontakt & Info Mail

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Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils gültigen AGBs der IBC Gründerkanzlei EOOD & Partner. Informieren Sie sich darüber.
IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.