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Preistransparenz

Festpreis

Ist das klassische Modell, wenn ein Anbieter und der Kunde den festen Umfang und den Budget/Preis für eine Reihe spezifischer Ergebnisse vereinbaren.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Festpreis-Projekte auch gelegentlich mit unvorhergesehenen, aber notwendigen Tätigkeiten jenseits der vereinbarten Leistungen, belastet werden können.
Und den vereinbarten Budget/Preis sprengt, insbesondere auch den Zeitrahmen für das Projektziel.
Dennoch sind die kampferprobten Kanzlei Netwerk Gründer-Teams clever genug, um präventiv das Risiko für die meisten Situationen zu bewältigen und zu mindern (einschließlich der kompletten Vermeidung eines Projektscheiterns).
Viele unserer neuen Kunden beauftragen uns mit Festpreisprojekten.
Das Ergebnis ist eine für beide Seiten vorteilhafte langfristige Partnerschaft.

Unser Prinzip, keine versteckten kosten!

Insbesondere wollen wir Sie hiermit auf unsere seriöse Preis-Transparenz unserer Dienstleistungen hinweisen.

Leider wird von einigen Kanzleien oder Gründungsagenturen deren Webseiten verwirrend auf die nur geringen Gebühren beim zuständigen Handelsgericht für die Eintragung einer neuen Gesellschaft hingewiesen.

Zum Beispiel die Eintragung einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

Mit einer Gebührenangabe von 110 BGN;Bei elektronischer Eintragung einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Gebührenangabe von nur 55 BGN.

Dabei unterlassen sie ihre Tätigkeiten rund um einen Gründungsvorgang mit Kosten zu beziffern oder verschweigen diese gleich ganz. Was soll diese Augenwischerei!

Nicht einmal eine Gebührenordnung zu benennen ist schon ein starkes Stück.

Der gesamte Gründungsvorgang wird zwar genannt aber keine dazugehörenden Kosten aufgezählt. Das nennen wir schlicht unseriöse Kostentransparenz.

Wir empfehlen daher dringend, lassen Sie sich vor Auftragserteilung ein transparentes und verbindliches Gründungsangebot machen oder fragen gleich nach Preisen oder Honoraren die für die Tätigkeiten rund um eine komplette Firmengründung anfallen.

Etwa für die Anwaltsberatung, Gründungsberatung zur Satzungserstellung der Gründungsurkunde, Erstellung der weiteren zweisprachigen Gründungs- Dokumente, Namensabfrage, persönliche Begleitung zu Banken und Notaren, Notargebühren, Bankgebühren oder für Ausländer Dolmetscher Begleitung und/oder Übersetzungskosten, Kosten einer Ferngründung mit Notarfolgekosten der Legalisierung von Apostille usw. zweisprachiger beglaubigter und mit Apostille versehener Registerauszug der den Anforderungen für Konteneröffnungen oder Niederlassungs-Auslandsanmeldungen genügt. usw. usw…

Klare Abgrenzung von Folgekosten

Auch sollten Sie ganz genau darauf achten das die Kostenbenennung nicht durch Folgekosten der späteren Firmenverwaltung verwässert wird.

Es soll schon vorgekommen sein dass die Firmen-Gründungskosten durch eine Vermischung mit überhöhten Vertragskosten der Folgekosten für Domizilservice oder buchhalterischen Tätigkeiten plus Steuerberatertätigkeiten, verschleiert wurden. Durch solche Intransparenz kann eine Firmengründung ganz schön teuer werden. Wir wissen genau warum wir die Bereiche Firmen-Neugründung, Domizilservice und Buchhalterische Betreuung zu einer Firmengründung trennen.

Auch die räumliche Trennung dieser Bereiche ist aus unserer Erfahrung dringlich anzuraten.

Es gibt erhebliche auch kostenintensive Gründe das voneinander differenziert zu betrachten.
Ein Vertrag mit einer Steuerkanzlei oder ein buchhalterischer Abonnentenvertrag mit einem Buchhaltungsanbieter sind sicherlich nicht nur Kostenunterschiedlich zu betrachten.
Für Klein oder Mittelständische Unternehmen oft aber eine nicht unerhebliche Kostenherausforderung.

Verträge mit Folgekosten einer Neugründung

Egal ob ein Vertrag bei einer international agierenden Steuerkanzlei oder bei einem kleinen Buchhaltungsserviceanbieter abgeschlossen wird, er sollte unbedingt eine Kündigungsklausel mit monatlicher Kündigung enthalten, maximal vierteljährlich.

Und das ohne einer Knebel-Ausstiegsklausel, die ein vorzeitiges Kündigen mit Strafen belegen. Konventionalstrafen halten wir für untragbar in einem berechtigten Kündigungsfall.

Schnell kann es mal zu Meinungsverschiedenheiten kommen die eine Vertrauensfrage für die weitere Zusammenarbeit stellt.
Ist das Vertrauen gestört, es gibt unvorher gesehenen Geschäftskomplikationen, die Geschäftsentwicklung überschlägt sich oder entspricht nicht den Erwartungen! Es gibt viele Gründe einene Geschäftsbeziehung zu beenden.

Gefährliche Fußangeln können auch der Gebührenplan sein der meist so nebenbei in den Verträgen als Vertragsgrundlage für Honorare bindend wird. Eine klein wirkende Monatspauschale kaschiert oft dabei die wahren monatlichen Folgekosten die sich dann vertraglich und bindend ergeben.

Ein kleines Telefongespräch zu einer sachlichen Frage mutiert dann eifrig zu einer Steuerberater oder Anwalts-Beratungsleistung mit saftigen Stundensätzen in Euro. Auf der Monatsabrechnung finden sich dann plötzlich unerwartet Positionen wieder, die das Dreifache einer geglaubten Honorarvereinbarung ausmachen. Natürlich in Euro!

IBC und Netzwerk Partner haben keine Knebelverträge und eine klare Kosten-Transparenz.

Getrennte Aufgabenverteilung nach der Gründung

Wir halten nichts von Konzentrationsbestrebungen wenn es sich um Tätigkeiten oder Bereiche handelt die völlig andere Aufgabenbereiche betreffen.

Schon deshalb nicht, wenn es darum geht verschiedene Aufgaben besser getrennt zu halten, weil Vermischung gefährlich werden könnte.
Auch rechtliche Fragen aufwerfen können.

Wir trennen grundsätzlich die Gründung der Gesellschaft, die räumliche Domizilierung eines Unternehmens und die räumliche buchhalterische oder Steuer-Betreuung.
Das sind alles Vorgänge die zwar aufeinander abgestimmt werden sollten aber vollständig voneinander getrennte Aufgaben sind.
Diese sollten räumlich getrennte Adressen/Partner aufweisen können.


Die Massenhaltung von Unternehmen auf einer Adresse können wie mehrfach bewiesen verheerende, Folgen haben.
Was nicht erst durch das „Panama Papers“ bekannt geworden ist.
Schon lange werden Adressen, mit Massen-Domizilierenden Firmensitzen, gerne von Finanzämtern beobachtet.

In Zeiten von Google ist jede Firma auch für nicht nur behördlich interessierte zu googeln.
Kanzleien oder Gründungsagenturen die massenhaft Neugründungen auf nur eine Adresse domizilieren,
bringen leichtsinnig Ihre Klienten/Kunden in Gefahr.

Nur eine unseriös geführte Gesellschaft oder der Verdacht eine Briefkastenfirma zu sein,
kann viele seriöse Firmen bedrohen oder gar in Misskredit bringen.

Folgekosten einer Neugründung beachten!

Einen Steuerrechtsanwalt einer großen Partnerkanzlei mit buchhalterischen Aufgaben einer Kleinfirma zu beauftragen halten wir aus verschiedenen Gründen für wenig sinnvoll.
Umgekehrt etwa eine hochbrisante länderübergreifende Steuerrechtsfrage durch einen Buchhalter beantworten zu lassen auch.

Es gibt erhebliche auch kostenintensive Gründe das voneinander differenziert zu betrachten.

Ein Vertrag mit einer großen spezialisierten Steuerkanzlei oder ein buchhalterischer Abonnentenvertrag mit einem Buchhaltungsanbieter sind sicherlich nicht nur kostenunterschiedlich zu betrachten. Für klein und mittelständische Unternehmen oft aber eine unumgängliche Frage als kostensparende Alternative

Sprechen Sie mit uns wir haben eine Lösung

Schnelle & preiswerte Firmengründung in Bulgarien

IBC Gründerkanzlei und das Kanzlei Netzwerk bietet für jeden eine Bulgarien Firmengründung an.

Die Paketpreise für die Firmengründung in Bulgarien sind der Garant das Sie eine schnelle und preiswerte Firmengründung mit klarer Preistransparenz bekommen.

Bulgarische Firmengründung zum Festpreis ohne versteckte Kostennachforderungen.

Rechtssicher und schnell können Sie mit IBC Gründerkanzlei eine Bulgarische Firmengründung durchführen.

Alle Gründungs-Dokumente werden anwaltlich erstellt, geprüft und durch einen Anwalt ins Handelsregister eingereicht.

Keine Augenwischerei bei den Kosten

Für eine Bulgarische Firmengründung brauchen die wenigsten Gründer eine teure international agierenden Anwalts- oder Wirtschaftskanzlei.
Ein elegantes Anwalts-Office in teurer Sofia Citylage kostet viel Geld, verglichen mit Frankfurt oder München manchmal teurer.
Manchmal gibt es gleich mehrere Standorte zusätzlich im Ausland. Dass muss erwirtschaftet werden.

Daher kann allein ein Beratungsgespräch schnell einige hundert Euro kosten.
Die Gebühren können in der Spitze genehmigt, gegenüber dem Mindestpreis um 30 x höher, berechnet werden.

Gebühren für Ausarbeitung von Schriftstücken und Verträgen: (ca. 10-300 EUR)

Gebühren für Beratung (ca. 10-300 EUR).

Also eine Spanne zwischen 10,-€ und 300,-€ ist da möglich.

Ein Hinweis auf deren Kanzlei Webseiten, es käme die Gebührenordnung vom 9. Januar 2009 zur Anwendung, täuscht leider den unerfahrenen Gründungswilligen.
Besonders täuschend ist der Hinweis auf die Eintragungsgebühren einer Neugründung in das Bulgarische Handelsregister ohne auf die sonstigen Kosten hinzuweisen oder diese zu benennen.

Großunternehmen können es sich locker leisten eine der international tätigen Topkanzleien mit einer Auslandsgründung zu beauftragen.
Klein Unternehmer müssen da meist schon aus Gründen der Kosten einen anderen Weg suchen und gehen.

Auch der Versuch auf diesen Anwalts-Seiten den Eindruck zu erwecken, das nur Anwaltskanzleien rechtssichere Firmen-Gründungen durchführen können, ist völlig daneben.

Rechtlich kann jeder gründungswillige Laie selbst tätig werden oder sich Sachkundiger was wir anraten zu bedienen, zum Beispiel unsere IBC Gründerkanzlei oder unsere Kanzlei Netzwerk Partner wie Buchhalter, Unternehmensberater Domizilservice.

Link zum Thema

Wir vom IBC Gründerkanzlei Netzwerk sind sicher, das die auf dieser Seite angebotenen Paketpreise für eine Firmengründung in Bulgarien, ein faires und preistransparentes Angebot sind.

Das VB Startup ermöglicht so eine absolut rechtssichere Firmengründung in Bulgarien.

Wir garantieren: Alle in unseren Paketpreisen enthaltenen Gründungs-Dokumente werden anwaltlich erstellt, geprüft und durch einen Anwalt ins Handelsregister eingereicht.

Link zu Paketpreisinfos

Gründungskosten in in einem Gründungspaket stecken

Die Kosten für die Firmengründung in Bulgarien setzten sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen:

Anwaltskosten für die Erstellung der Gründungsdokumente wie Gründungsvertrag,
Gesellschaftervertrag und Gesellschafterbeschluss für die Bestellung des Geschäftsführers

Notarkosten für die Beurkundungen und Beglaubigungen
Staatliche Gebühren

Kosten für Eintragungen, Registrierungen und Beantragungen bei den verschiedenen Behörden

Bankkosten für Stammkapitaleinlage

Kosten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz

Kosten für die offiziellen Übersetzungen

Kosten für den damit verbundenen Arbeitsaufwand

Mit unseren Gründungspaketen Basis und Allinklusive werden alle diese Kosten abgedeckt.

Basis für 1.399,- Euro.

Allinklusive 1.999,- Euro
Das beinhaltet dann auch die zusätzlichen Kosten für zweistrachige Gründungsdokumente
Zusätzlich die Kosten für eine Ferngründung, also ohne Anreise der Gründer.
Registerauszung in zwei Sprachen mit beglaubigung und Apostille.
Bankzertivizierung per Vorortrepäsentant mit Kontoeröffnung
und Antrag auf umwandlung in ein Geschäftskonto mit Debitkarte und Internetbanking.
Beurkundung über Botschaft oder Konsulat.

Stammkapitaleinlage einer bulgarischen GmbH


Die Stammkapitaleinlage für die Gründung einer bulgarischen Europa GmbH (OOD/EOOD) wurde seit 2019 auf lediglich 1 Euro (2 Leva) herabgesetzt.
Wir empfehlen aber dringend zu einer Stammkapitaleinlage von mindestens 50,- Euro.
Dis befindet sich in unseren Ferngründungs-Paketpreisen inklusive

IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.