www. IBC-Gruenderkanzlei.de

Startseite | Smartphone Navigation | Kontakt | Sonstiges | DSGVO | AGBs | Impressum

AUS AKTUELLEM ANLASS (COVID-19):
Das Bundesministerium für Justiz sieht künftig eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bis zum 30.09.2020 vor.

Diese liegt im Normalfall bei 3 Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes (Überschuldung oder (bevorstehende) Zahlungsunfähigkeit).
Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Insolvenzfall
automatisch darauf anzuwenden ist.

Das ist leider kein Freifahrschein,

den ein Geschäftsführer muss gut darlegen können, dass der Insolvenzgrund auf Auswirkungen der Corona-Krise beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen usw. ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen noch begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Es handelt sich mithin nicht um einen „Freibrief“ zur Insolvenzverschleppung.
Sind Sie in Ihrem Fall nicht sicher, wie weiter zu verfahren ist, zögern Sie nicht ihren Steuerberater zu kontaktieren. Denn eine Insolvenzreife zwingt jeden Geschäftsführer fristgemäß eine Insolvenz anzumelden bzw. zu beantragen.

 
Verpassen Sie nicht den richtigen Zeitpunkt für eine Insolvenzantragspflicht Ihrer GmbH

Haftungsrisiko

Wenn ein Geschäftsführer sich erst dann mit Haftungsrisiken im Rahmen einer bestehenden Insolvenz beschäftigt, wenn die Gesellschaft schon lange zahlungsunfähig ist, dann ist es meist schon zu spät, um noch in der Situation etwas zu korrigieren.
Bei aller Konzentration auf das schleppende Corona leidende Tagesgeschäft oder der schon lange anhaltenden Unternehmenskrise vor Corona Zeiten sollten dieser sich jederzeit um sein persönliches Haftungsrisiko im Falle der drohenden Insolvenz im Klaren sein.

 
Kommt durch Covid-19 ein Insolvenz-Tsunami?

Ein im Ruhestand befindlicher ex Insolvenzberater meint ja und dieser Krisen Tsunami wird in Deutschland zehntausende Klein und Mittelstandsunternehmen hinwegfegen.

Er meint, es wird eine Katastrophe werden da bereits eigentlich schon tausende vor Covid-19 am Rande der Pleite langtaumelten oder schon Pleite waren und es nur nicht wahrhaben wollten.

Sein Satz dazu,

Corona Zeiten sind aber auch der ideale Zeitpunkt einen Schuldenschnitt zu erreichen oder mit einer Insolvenz endgültig die Schulden abzubauen.

Der ideale Zeitpunkt?

Für Klein oder Mittelständler denen schon lange Jahre das Wasser bis zum Halst reicht und nur noch für die Altlasten aus der Gründungszeit arbeitet und es doch nicht schaffen könnte Covid-19 der richtige Augenblick sein.

Bei geringem Überschuss ist eine Insolvenz meist “billiger” als die Rückzahlung der nie endenden Schulden.

Wenn die monatliche Schuldentilgung höher ist als das für ein kümmerliches privates Auskommen, das wo möglich schon seit Jahren.
Dann ist höchste Zeit zu handeln.

Die Entscheidung wann besser Insolvenz anzumelden ist sei so sagt er abhängig von vier Faktoren:

der aktuellen Liquidität des Unternehmens,
derzeitiges Anlagevermögen,
aufende Verbindlichkeiten (insbesondere aus Verschuldung)
und der voraussichtliche Ertragslage (Gewinn)
in den nächsten 5 Jahren.

 

Für Klein oder Mittelständler denen schon lange Jahre das Wasser bis zum Halst reicht und nur noch für die Altlasten aus der Gründungszeit arbeitet und es doch nicht schaffen könnte Covid-19 der richtige Augenblick sein.

Bei geringem Überschuss ist eine Insolvenz meist “billiger” als die Rückzahlung der nie endenden Schulden.

Wenn die monatliche Schuldentilgung höher ist als das für ein kümmerliches privates Auskommen, das wo möglich schon seit Jahren. Dann ist höchste Zeit zu handeln.

Die Entscheidung wann besser Insolvenz anzumelden ist sei abhängig von vier Faktoren: der Liquidität des Unternehmens, derzeitiges Anlagevermögen, laufende Verbindlichkeiten (insbesondere aus Verschuldung) und der voraussichtliche Ertragslage (Gewinn) in den nächsten 5 Jahren.

Bei dieser Betrachtungsweise meint er, sollte am Ende einer ehrlichen Zwischenbilanz überlegt werden, lohnt sich die Mühe, der Ärger mit Kunden und Lieferanten, den Betrieb so weiterzuführen und wo möglich nur für die Schulden zu arbeiten.
Wieviel Kraft und Gesundheit wird dabei vergeudet, anstatt in ein neues Projekt zu investieren.

Vielleicht ist es langfristig viel erfolgversprechender noch vorhandene finanzielle Mittel oder auch von Dritten, in ein neues Unternehmen zu investieren, als damit das hoffnungslose alte unsentable Unternehmen versuchen zu retten.

 

Nachdem Sie einschätzen können, an welchem Stichtag die Insolvenzantragspflicht ungefähr eintreten wird, entscheiden Sie über das Schicksal des Unternehmens.

Wollen Sie das Unternehmen sanieren, verkaufen oder aufgeben?

Entscheiden Sie zunächst persönlich für sich selbst und grundsätzlich, ob Sie das Unternehmen überhaupt fortführen wollen.

Vielleicht haben Sie inzwischen neue Pläne oder Sie wollen nicht mehr länger nur mit dem Betrieb für Schulden und Altlasten arbeiten.

In diesem Fall lohnt sich nicht der mühevolle Weg einer Sanierung.

Dann ist es besser, Sie geben das Unternehmen egal ob GmbH oder Einzelunternehmen auf.

Auch wir vom IBC Gründernetzwerk sind der Meinung

Jeder Unternehmer sollte den Spruch „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“ die Bedeutung und Folgen für sich und möglicher Familie, Mitarbeiter usw. überdenken.

Ein Kurzfristiges wichtiges Ziel sollte sein, eine Überwindungsstrategie zu finden, mit dem ein sicherer Neuanfang möglich ist.

Vielleicht ist es langfristig erfolgversprechender noch vorhandene finanzielle Mittel, in ein neues Unternehmen zu investieren, als damit das hoffnungslose alte vergeblich versuchen zu retten.

Wenn es dann um eine passende Neugründung geht sind wir gerne Ihr Gründungspartner.

Mit einer bulgarischen Europa GmbH oder TH:

" Neugründung einer bulgarischen Europa GmbH


" Typisches Treuhand-Modell


" Das Holding-Modell


" Das Auslands GmbH & Co KG Modell


" Das Familien-Modell (Familien-Treuhand)


" Das Splitting Startup Modell (mieten statt selber gründen)
> durch Bereitstellung der Gesellschafterstellung gegen Entgelt

IBC Gründerkanzlei bietet nicht nur professionelle Gesellschaftsgründungen, sondern auch über das externe Kanzlei Netzwerk, vom Firmendomizil über Office bis buchhalterische Dienstleistungen, alles was eine Startup Firma braucht. Alle angebotenen Leistungen unterliegen den jeweils aktuellen gültigen AGBs, der IBC Gründerkanzlei EOOD & ext. Partner. Informieren Sie sich stets darüber.