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Offshore Angebote

Massenhafte Angebote im Internet wie:

Offshore Firma gründen - Firma im Ausland gründen

Firmengründung Panama – Privacy Management

Panama Offshore Firma - Firmengründung Panama inkl. Treuhänder

Offshore Firmengründung in Belize, British Virgin Island, Seychellen, Panama und Anguilla.

Wir Gründen für Sie eine Firma in einem offshore Land

Delaware Firma – Firmengründung Delaware in den USA –

Firmengründung Delaware LLC und Delaware Corporation

sind im Internet immer nochzu finden.

Viele suchen noch immer, nach" Offshore Firma gründen"

Übersehen dabei meist aber die Folgen die sich bei aktiver Geschäftsnutzung in Europa mit einer Offshore Gesellschaft ergeben können.
Die vermeintlichen Steuereinsparungen entpuppen sich oft als sehr teuer erkauft.

Die Offshore Firma

Die Offshore Firma

Eine solche Firma muss verwaltet werden;

Wenn nicht vom Gründer, dann von dazu beauftragten Personen.

Und die kosten Geld.

Auch die Distanz zu den exotischen Staaten sowie die unbekannte Rechtsprechung sollte berücksichtigt werden.

Die glorreiche Ära der berühmt-berüchtigten Nullsteuer-Gesellschaft auf einer Karibikinsel gehört spätestens seit 2016 für immer der Vergangenheit an.

Was sind die Konsequenzen? Welche Alternativen gibt es?

Seit 01.01.2016 in Kraft!

Wussten Sie, dass alle nachfolgend genannten Staaten und rund 120 weitere Länder schon in 2014 ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch mit Ihrem Heimat Finanzamt unterzeichnet haben, Wussten Sie, dass alle nachfolgend genannten Staaten (und rund 120 weitere Länder) schon 2014 ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch mit Ihrem Finanzamt unterzeichnet haben, das am 01.01.2016 in Kraft getreten ist?

Die bekanntesten sind Hong Kong, Singapur, Dubai, auf den British Virgin Islands (BVI), sowie Seychellen, Bahamas, Gibraltar, Belize, Mauritius, Jersey, Isle of Man, St Vincent oder in eine der anderen einschlägig bekannten Steueroasen in denen eine Offshore Firma möglich wäre.

In der Vergangenheit waren die ebenso klangvollen wie exotisch anmutenden Namen der diversen Offshore-Sitzstaaten ein Synonym für extrem niedrige Unternehmenssteuern, Anonymität und unternehmerische Freiheit.

Aber das hat sich mittlerweile dramatisch geändert und mit jeglicher Form von Bankgeheimnis, Vertraulichkeit und Anonymität ist es endgültig aus und vorbei.

Die klassische Offshore Gesellschaft ist faktisch und praktisch tot und lässt sich wohl auch nicht so leicht wiederbeleben.

in Kraft getreten ist?

Die bekanntesten sind Hong Kong, Singapur, Dubai, auf den British Virgin Islands (BVI), sowie Seychellen, Bahamas, Gibraltar, Belize, Mauritius, Jersey, Isle of Man, St Vincent oder in eine der anderen einschlägig bekannten Steueroasen in denen eine Offshore Firma möglich wäre.

In der Vergangenheit waren die ebenso klangvollen wie exotisch anmutenden Namen der diversen Offshore-Sitzstaaten ein Synonym für extrem niedrige Unternehmenssteuern, Anonymität und unternehmerische Freiheit.

Aber das hat sich mittlerweile dramatisch geändert und mit jeglicher Form von Bankgeheimnis, Vertraulichkeit und Anonymität ist es endgültig aus und vorbei.

Die klassische Offshore Gesellschaft ist faktisch und praktisch tot und lässt sich wohl auch nicht so leicht wiederbeleben.

Die klassische Offshore Gesellschaft ist faktisch und praktisch tot und lässt sich wohl auch nicht so leicht wiederbeleben.

Anonymität ade!

Mit der Anonymität bei Offshore firmen ist es dank OECD CRS weltweit vorbei

Wir alle werden momentan Zeuge der tiefgreifenden Veränderungen im internationalen Steuerrecht seit über 30 Jahren. Sowohl der OECD Common Reporting Standard (CRS), als auch das OECD Projekt BEPS haben tief und weitreichende Folgen für den Einsatz von Offshore-Gesellschaften.

Die OECD CRS Vereinbarungen haben zur Folge, dass Banken in mehr als 100 Ländern darunter alle bekannten Offshore-Finanzzentren inklusive Hong Kong, Dubai, Cayman Islands auch Liechtenstein usw. ab sofort automatisch Informationen mit den Steuerbehörden ausländischer Kontoinhaber austauschen.

Der Informationsaustausch macht auch vor Firmenkonten nicht Halt. Wenn Sie 20% und mehr der Firmenanteile an einer ausländischen Gesellschaft besitzen, werden Sie ebenfalls vom Informationsaustausch erfasst.

Das CRS wurde stufenweise zum Leidwesen vieler bis 2018 erfolgreich implementiert.

Achtung bei noch bestehende Konten vor 2018

Bestehende Konten auch die vor 2018 werden vom Informationsaustausch berührt.

Selbst wenn das Konto vor dem länderspezifischen CRS-Einführungsstichtag geschlossen wurde, kann es im Rahmen von „Gruppenanfragen“ immer noch mitabgefragt werden.

Dabei kann eine zum Beispiel deutsche Finanzbehörde, per Amtshilfe von der jeweiligen Auslandsbehörde eines anderen Landes eine Liste bestimmter Konten abfragen.

Zum Beispiel Konten aller deutschen Staatsangehörigen mit einem Barvermögen größer als zum Beispiel €100.000, deren Konto seit mehr als 10 Jahren besteht.

Sollten Sie noch immer nicht-deklarierte Mittel auf Auslandskonten angelegt haben, ist zu raten dringend über eine Selbstanzeige nachzudenken. So könnte noch Schadensbegrenzung betrieben werden und möglicherweise mit einem blauen Auge davonkommen

Alternative Fakten :-( oder Lüge

Die meisten Ausländischen Gründungsagenturen für Offshore Gründungen haben keine Ahnung was so wirklich „abgeht“ bei dem OECD Abkommen

Die steuerrechtlichen Implikationen der aktuellen weltweiten Initiativen von OECD CRS und anderen Vereinbarungen werden nicht im Ansatz verstanden.

Die Offshore Gründungsagenturen gehen auch weiter davon aus, oder Lügen den Interessenten vor, dass es immer viele oder Staat ihres Angebots gibt, der bei OECD CRS nicht mitmacht.

Zum Erstaunen wissender geben diese dem Interessenten zu verstehen, dass der weltweite Informationsaustausch gerade in dem Sitzstaat, in dem er Gesellschaften gründet kein Thema ist.

Ja, man würde sich in dem Land das er anbietet sogar strikt weigern, Informationen mit Finanzbehörden anderer Länder auszutauschen und die seien sogar stolz auf ihre Verschwiegenheit und auch nicht bereit mit Ausländischen Finanzbehörden zu kooperieren.

Aber das genau hat sich gravierend geändert.

Leider dass diese Anbieter noch immer nicht den CRS-Mechanismus verstanden haben und sich der Tragweite dieser internationalen Vereinbarungen überhaupt bewusst sind.

Oder lügen diese Anbieter bewusst ihre Interessenten an?

Die Folge von OECD Common Reporting Standard

Kontodaten einer ausländischen Kapitalgesellschaft werden an Ihr Finanzamt weitergeleitet, wenn Sie mehr als 25% der Anteile der Gesellschaft direkt oder indirekt (also über weitere Gesellschaften oder durch registrierte Treuhänder) kontrollieren.

Wichtig die Grundlade der Standard-Ausnahme

Ausnahmen gelten für Konten von ausländischen Kapitalgesesellschaften, die nach Definition der OECD mehrheitlich aktive Einnahmen aus einem regulären Geschäftsbetrieb, also mit einer auf kaufmännische Weise eingerichteten Betriebsstätte verbucht und überprüfbar, keine Briefkastengesellschaften sind.
Achtung: Erfüllt die Gesellschaft dieses Kriterium, werden die Kontodaten nicht an die ausländischen Finanzämter der Begünstigten weitergeleitet.
Es liegt dabei im Ermessenspielraum der Bank zu beurteilen, ob die Gesellschaft die Anforderungen an eine Aktivgesellschaft erfüllt.

Achtung: Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es sich NICHT um eine Aktiv-Gesellschaft handelt und die Daten werden weitergeleitet.

Neben der Klausel betreffend aktiver Einnahmen gibt es weitere Kriterien, deren Erfüllung dazu führen kann, dass Kontodaten von Gesellschaften nicht an die Finanzämter der Begünstigten weitergeleitet werden.

Eine Meldung an das Heimat Finanzamt kann nur verhindert werden, indem die Gesellschaft von der Kontoführenden Bank als aktive Gesellschaft eingestuft wird.

Neben der Klausel betreffend aktiver Einnahmen gibt es weitere Kriterien, deren Erfüllung dazu führen kann, dass Kontodaten von Gesellschaften nicht an die Finanzämter der Begünstigten weitergeleitet werden.

Eine Meldung an das Heimat Finanzamt kann nur verhindert werden, indem die Gesellschaft von der Kontoführenden Bank als aktive Gesellschaft eingestuft wird.

Eine Liste der Kriterien hier.

Der Aufbau einer Auslandsgesellschaft wird etwas aufwendiger zu gestalten sein

Wer in Zukunft eine Auslandsgesellschaft gründen will, muss mit noch mehr Kosten rechnen bzw. muss es von Anfang an richtig machen.

Betriebsstätte, Büro, Mitarbeiter – all diese Faktoren spielen eine Rolle.

Wenn der Gründer sicherstellen kann, dass seine Auslandsgesellschaft über genügend Substanz verfügt, kann sein Heimat-Finanzamt ruhig die steuerliche Gestaltung überprüfen. Was der Gründer tun ist 100% legitim und legal.

Das Gute daran ist:

Für Mandanten unseres Netzwerks ist das nichts Neues.

Die richtigen Grundlagen werden schon seit Jahren. Für alle Netzwerk Mandanten angewendet.

Im Laufe der ersten 18-24 Monate eine auf kaufmännische Weise eingerichtete Betriebsstätte im Inland aufzubauen.

Freilich wird dadurch eine Auslandgesellschaft nur noch für die Vorhaben interessant,

die profitabel sind und für die es sich lohnt, den entsprechenden Aufwand zu betreiben.

Dazu an anderer Stelle weiteres.
Es kann sich je nach Geschäftsart und Umstände schon für Kleistuntermer in Bulgarien Rechnen.

Konten von juristischen Personen:

Organisieren Sie Ihre Gesellschaft im Ausland richtig

Ob Daten von Konten juristischer Personen an die Finanzbehörden anderer Länder weitergegeben werden, hängt davon ab, ob es sich bei der Gesellschaft um eine sogenannte „Active Non Financial Entity (NFE)“ handelt.

Wichtig:
Konten einer Active NFE sind nicht Teil des automatischen Informationsaustausches.

Ein Auslandsunternehmen muss wie eine lokale Betriebsstätte eingestuft werden.
Wie ein örtliches Handelsunternehmen, IT Dienstleister, Internethändler, Spedition, Lizenzverwerter, Einkaufgesellschaft, Vermittlungsgesellschaft, örtliches Call-Center oder, oder usw. gestaltet sein .
Selbst wenn Sie vermutlich in keiner dieser Branchen tätig sind.
Dann - und nur dann wenn das Unternehmen als örtlich eingestuft wird können Sie sicher sein, dass sowohl eine örtliche Bank als auch das örtliche Finanzamt Ihr Unternehmen als konform einstuft.
Und darum dann keine Gefahr des automatischen Informationsaustausches besteht.

Gute Planung und ortsansässiger Partner

Planen Sie deshalb innerhalb der laufenden Gründungs-Phase schon die Anmietung von Office und Steuerlicher Vorort Betreuung, mit örtlicher Repräsentanz sowie einem örtlichen Vertreter oder Mitarbeiter und die Art der Geschäftsführung.

Lohnt sich dieser Aufwand für ein Auslandsvorhaben.

Bulgarien bietet dazu die besten Voraussetzungen, dazu wird aber ein erfahrener Partner an der Seite des Gründers gebraucht.

Archiv Hinweis

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