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Die Folgen der Corona-Krise

Dank Corona, die Pleite-Welle kommt!

Eine Pleite-Welle rollt unweigerlich und ist nicht zu stoppen.
Der Corona Virus wird hunderttausende Unternehmen in den Ruin treiben.
Jetzt ist handeln für jeden verantwortungsvollen Unternehmer gefordert.
Bleiben Sie handlungsfähig!
durch Gründung einer Vorsorge-Firmengründung.
Diese kann im Falle des Falles die Geschäfte ohne Altlasten auffangen und weiterführen.
Wer nach der Pleite-Welle wieder durchstarten will muss und sollte jetzt handeln und Vorsorge treffen.

Der Satz eines ex Liquidators

"tausende Kleinunternehmen sind schon jetzt pleite,
sie wissen es nur noch nicht!"
Alles nur eine Zeitfrage.
Die Corona-Folge führt zu massenhaften Überschuldungen, das unweigerlich zu einer unvermeidbaren Insolvenzfolge.

Klar ist das die staatlich verordneten Beschränkungen bis zu 100% wegbrechende Umsätze und Einnahmen führte.

Bestehenden Altlasten werden mit weiterlaufenden Verbindlichkeiten zu einen dramatischen anwachsen eines Schuldenbergs führen.

Egal ob nun noch staatlich verteilte Kredithilfen obendrauf gesattelt werden, die ja in der Krise per Gießkanne ausgeschüttet werden,
der Schuldenberg wird größer und größer.

Vermutlich werden die so verteilten Staats und Länderhilfen zu großen Teilen für eine Rückzahlung gestundet
oder zu teilen auch auf Tilgung verzichtet.

Trotzdem werden "100 tausende Unternehmen wegen Überschuldung
in Insolvenz gehen müssen"

Alles nur eine Zeitfrage.

Was kann jetzt vorsorglich getan werden

Was ist zu tun, um zukünftig also vorsorglich Geschäfts- und Handlungsfähig zu bleiben.

Diese Frage beantworten wir schon seit über 30 Jahren prophylaktisch mit dem andauernden Hinweis und Rat, „jede Firma, jedes Unternehmen braucht eine Auffanggesellschaft oder Reservefirma mit der die Geschäfte einer eventuell in Insolvenz gehenden Firma/Unternehmen aufgefangen oder übernommen und weiterbetrieben werden kann.

Der Rat eines ex Konkurs-Insolvenzverwalters

Jeder Unternehmer braucht prophylaktisch eine Reservegesellschaft, um auch bei möglicher persönlicher Insolvenz-Gefahr, geschäftsfähig zu bleiben.

Dieser Rat hat vielen Unternehmer Klienten in der Vergangenheit geholfen, trotz einer Geschäfts- Insolvenz und insbesondere bei der Folgeerscheinung einer privaten Insolvenz, Geschäftsfähig geblieben zu sein.
Rückblickend hat sich dabei ein Wiederholungs-Effekt gezeigt,
der bei einem nicht unerheblichen Teil von Insolvenz-Klienten zur Nutzung einer Vorratsgesellschaft veranlasst hat.

Dazu ein persönlicher Erfahrungsbericht hier zu lesen.


Die zu erwartende Flut von Insolvenzanträgen die der Corona-Tsunami auslösen wird, wird die Insolvenzgerichte völlig auf Jahre überlasten und sie zwingen im Schnellverfahren zu bearbeiten.
Dienstleistungsunternehmen oder Unternehmen mit null Anlagevermögen, da oft nur geleast, sind in dieser Situation die ersten Antragsteller, die dann per Abweisung mangels Masse erledigt werden.
Insolvenzverwalter die keine Masse zum Verwalten vorfinden sind sowieso nicht interessiert, dann ein Verfahren zu verwalten das nur Arbeit bedeutet und nichts einbringt.
Auch die Staatsanwaltschaften können durch Überlastung schon seit Jahren nur für große und klare Fälle interessieren.

Fast könnte man meinen die Corona Krise ist die beste Chance und zugleich stärkstes und glaubhaftestes Alibi um eine Gesellschaft in die Insolvenz zu schicken.

Der passendste Augenblick eine marode Firma loszuwerden ist vermutlich jetzt.


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