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Die Vorteile der bulgarischen EU-GmbH auf einen Blick


Der Hauptvorteil der Gründung einer bulgarischen EU-GmbH ist das niedrige Mindeststammkapital.
Es ist auf 50,-€ zu begrenzen.
Die Gründungskosten werden hierdurch sehr niedrig gehalten und finanzielle Hürden sind damit praktisch nicht vorhanden.

Trotz der geringen Einlage von nur 50,-€ haben Sie die Chance eine haftungsbeschränkende Gesellschaftsform mit einem Stammkapital von unterhalb der deutschen Stammkapital Höhe von 25.000 / 12.500 € Grenze der deutschen GmbH zu gründen.

Ein weiterer großer Vorteil der bulgarischen EU-GmbH liegt im Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung.

Die bulgarische EU-GmbH zeichnet sich durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit aus.
Sie tritt im Geschäftsverkehr selbstständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem persönlichen Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen.
Durch die eigene Rechtspersönlichkeit der bulgarischen EU-GmbH wird primär die Privatsphäre der Gesellschafter geschützt, da die Namen nicht nach außen hin auftreten werden.
Lediglich der Gesellschaftsname und der Name des Geschäftsführers treten im Geschäftsverkehr nach außen hin auf.

Als Gesellschafter Ihrer bulgarischen EU-GmbH müssen Sie nicht auch die Aufgaben des Geschäftsführers übernehmen.

Die bulgarische EU-GmbH bietet Ihnen ohne weiteres die Möglichkeit einen Fremdgeschäftsführer zu berufen und einzusetzen.

Durch diese Vorgehensweise kann die Gefahr Ihrer persönlichen Haftung nochmals minimiert werden.
Entscheiden Sie sich für die Gründung einer bulgarischen EU-GmbH brauchen Sie zudem keine weiteren Gesellschafter.

Die Möglichkeit der bulgarischen Ein-Mann-Gesellschaft ist standardmäßig möglich, wodurch Sie dennoch in den Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform kommen.
Die Haftungsgrenze ist da frei möglich praktisch schon ab 1 Lev (ca. 50 Cent), in unseren Ferngründungs-Paketen sind 100,-Lev (50,-€ ) enthalten.

Als Sonderform einer bulgarischen EU-GmbH bietet diese noch erhebliche Steuer Vorteile gegenüber Deutschland, sie unterliegt der Körperschaftssteuer, die lediglich 10 % beträgt.

Im Vergleich zur Einkommensteuer eines Einzelunternehmens mit Spitzensätzen von 45 % in Deutschland ist das ein großer Unterschied.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Gewinne in der Gesellschaft verbleiben und angespart werden können.

Steuerersparnisse können auch durch die Bildung stiller Reserven erzielt werden.
Stille Reserven sind Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als der Zeitwert.

Vorteilhaft ist weiterhin die unkomplizierte Veräußerung einer bulgarischen Gesellschaft, Entscheiden Sie sich zum Unternehmensverkauf, reicht es einfach aus, wenn der Gesellschafter seine Anteile an den Erwerber abtritt also verkauft.

Es gibt noch erheblich mehr Vorteile, die für Ihren persönlichen Fall zu finden sind wir da.

Rufen Sie uns einfach an.

 
Geschäftstätigkeit in Deutschland mit Auslangsgesellschaft

Trotz Corona Krise


Deutschland ist nach wie vor trotz Corona Krise ein wirtschaftlich stabiles Land mit einer hohen Kaufkraft.

Auch politisch stabil, mit einer verlässlichen Rechtsordnung.

Es verwundert nicht, dass ausländische Konzerne jeder Größenordnung sich auf dem deutschen Markt tummeln und festgesetzt haben.

Die multinationalen Konzerne, die in Deutschland eine oder mehrere Tochtergesellschaften unterhalten sind nicht unser Thema.

Immer häufiger will auch der deutsche Kleinunternehmer über den Weg einer Auslandsgesellschaft wiederum in Deutschland sich aktiv geschäftlich betätigen

Der nachfolgende Überblick soll einige Fakten und Möglichkeiten aufzeigen, die bei einer bulgarischen Gesellschaftsgründung vorteilshaft bei einer dann angedachten Geschäftstätigkeit in Deutschland sein können

Wirtschaftliche Betätigung in Deutschland


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich ein bulgarisches Unternehmen auf dem deutschen Markt etablieren kann.

Dabei wollen wir ganz bewusst die Variante bei Seite lassen, dass von Bulgarien aus nur schlicht nach Deutschland verkauft, geliefert oder Dienstleitungen erbracht werden.

Wir wollen uns an dieser Stelle stattdessen auf Gestaltungen beschränken, die mit einer angedachten und oft praktizierten eigenen Präsenz einer bulgarischen EU GmbH auf dem deutschen Markt beschäftigt.

Oft sind es große Unternehmen,
wir wollen aber aufzeigen das es durchaus auch für kleinste unternehmen möglich ist.

Die massenhaft, aber durch den Brexit bedrohten Ltd s haben zusammen mit verschiedensten anderen Europäischen Gesellschaftsformen, das bewiesen.

Auch mit der jetzt sehr aktuell bulgarischen Europa GmbH der EOOD oder OOD, welche schon länger als Steuertipp innerhalb der EU gehandelt wird.

Also prädestiniert für einen Einsatz in Deutschland geeignet ist.

Die Unselbständige Zweigstelle


Die einfachste Form der Präsenz wäre wohl eine unselbständige Zweigstelle (wird häufig auch liaison office oder branch genannt).

Diese weist keinerlei Eigenständigkeit auf und wird insbesondere nicht ins Handelsregister eingetragen. Allerdings ist eine Gewerbeanzeige erforderlich.

Handlungen der deutschen Betriebsstätte werden unmittelbar dem bulgarischen zugerechnet. Diese bulgarische Gesellschaft haftet vollumfänglich für die Verbindlichkeiten seiner eingerichteten deutschen Betriebsstätte.

Die Selbständige Zweigniederlassung


Auch eine Zweigniederlassung (registered branch) besitzt noch keine eigenständige Rechtspersönlichkeit, agiert aber doch in gewissen Grenzen selbstständig auf dem deutschen Markt.

Die Typische Merkmale sind:
eine eigene Geschäfts-Leitung mit Dispositionsfreiheit, gesonderte Buchführung und Bilanzierung, und eigenem Geschäftsvermögen.

Die deutsche Zweigniederlassung einer bulgarischen GmbH ist gemäß des deutschem § 13g HGB in das Handelsregister einzutragen.

Auch eine Gewerbeanzeige ist erforderlich.

Berechtigt und verpflichtet aus Handlungen der Zweigniederlassung wird zwar das bulgarische Unternehmen.

die Tochtergesellschaft (subsidiary)


Um seine Präsenz auf dem deutschen Markt zu festigen, kann die bulgarische Gesellschaft auch eine Tochtergesellschaft auf dem deutschen Markt gründen.

Hier wäre zum Beispiel an eine GmbH zu denken, deren Anteile zu 100 % bei der bulgarischen Muttergesellschaft liegen.

Die deutsche GmbH wird in das Handelsregister eingetragen und von einem ebenfalls ins Handelsregister einzutragenden Geschäftsführer geleitet.

Dieser ist jedoch auch gegenüber der Gesellschafterversammlung (Bulgarische Mutter) weisungsabhängig.

Die bulgarische Muttergesellschaft hat also grundsätzlich immer vollständige Kontrolle über die Tochtergesellschaft in Deutschland.

Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person mit eigenem Vermögen.

Verträge werden in der Regel im Namen der (deutschen) GmbH abgeschlossen, die daraus direkt berechtigt und verpflichtet wird.

Eine Haftung beschränkt sich bei dieser Gestaltung nur auf das Vermögen der deutschen GmbH.

Es besteht also, anders als bei einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung, eine klare haftungsmäßige Trennung zwischen der bulgarischen Muttergesellschaft.

Als Alternative zur einen deutschen GmbH: kann auch eine deutsche KG, oder GmbH & Co KG gegründet werden.

Die Umwandlung von einer Rechtsform in eine andere ist auch möglich.

Steuern, Bilanzierung, Buchführung
Hier die Kurzfassung:

Die GmbH als deutsche Kapitalgesellschaft zahlt Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Gewinne können grundsätzlich frei an die ausländische Muttergesellschaft ausgeschüttet werden.

Die GmbH erfordert eine ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung.

Vertretungsrecht in Deutschland


Aufenthaltsrecht (Nicht-EU-Ausländer)

Aufenthaltsrechtliche Probleme entstehen jedoch heufig dann, wenn ausländische Personen von außerhalb der EU in Deutschland als Geschäftsführer einer deutschen GmbH eingesetzt werden sollen.

Hierfür ist in der Regel dann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz erforderlich.

Ausländische Mitarbeiter/Angestellte aus nicht EU-Ländern, brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung (§§ 18 und 39 AufenthG).

Achtung: Alternativ, was oft bei Gründungen bei uns der Fall ist, kann natürlich auch ein deutscher Staatsbürger als Geschäftsführer eingesetzt werden.

Wichtig dazu ist anzumerken.
Der Gesellschafter einer bulgarischen Gesellschaft braucht dagegen nicht nur allein wegen seiner Gesellschafterstellung in einer deutschen GmbH keine Aufenthaltserlaubnis.

Sondern er hat in der EU das Recht der freien Niederlassung

Achtung: Die Gründung einer deutschen GmbH führt nicht automatisch dazu, dass ausländische Gesellschafter oder Geschäftsführer aus nicht EU-Ländern eine Aufenthaltserlaubnis erhält.

Zu diesem Thema gerne aussagen nach echtem Bedarf.


Zum deutschen Arbeitsrecht

Möchte die deutsche Tochtergesellschaft Personal beschäftigen, dann sind die Regeln des deutschen Arbeitsrechts zu beachten.

Verträge, AGB

Der Geschäftsbetrieb der deutschen Unternehmung sollte, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, auf eine solide vertragliche Grundlage gestellt werden.

Archiv Hinweis

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